Geldpolitik

EuGH zum Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB

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Darf die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen von Euro-Krisenländern im Zweifel unbegrenzt aufkaufen? Zu dieser Frage wird der Generalanwalt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 14.1.2015 seine Schlussanträge vortragen (Az.: C-62/14). Auf Vorlage des Bundesverfassungsgerichts soll der EuGH in der viel beachteten Sache „Gauweiler u. a."" darüber entscheiden, ob die EZB mit ihrem Beschluss über das so genannte OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) ihre Kompetenzen überschritten hat. Im September 2012 hatte EZB-Präsident Mario Draghi angekündigt, die Bank werde zur Eurorettung notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten aufkaufen, die am Reformprogramm des EU-Rettungsschirms teilnehmen. Im Rahmen eines Verfahrens um die Rechtmäßigkeit der deutschen Beteiligung am EU-Rettungsschirm hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Februar 2014 erhebliche Zweifel daran geäußert, dass der OMT-Beschluss noch von dem Mandat der EZB gedeckt ist (Az.: 2 BvR 1390/12) und u. a. diese Frage dem EuGH vorgelegt. Die EZB darf zwar Geldpolitik betreiben, etwa durch Zinsanpassungen; nicht erlaubt ist ihr hingegen eine eigenständige Wirtschafts- und Finanzpolitik. Bislang hat die EZB im Rahmen des OMT-Programms noch keine Anleihekäufe getätigt, schon die Ankündigung führte 2012 zu einer Stabilisierung der Gemeinschaftswährung. Dass die Luxemburger Richter der EZB im Ergebnis komplett freie Hand geben werden, halten Beobachter für unwahrscheinlich. Ein Urteil wird erst einige Monate nach den Schlussanträgen fallen.

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