Faisst Bank – Aufsicht genehmigt Übernahme nach 2 Jahren Prüfung
Als Ende April 2022 der Kaufvertrag für die Übernahme des Bankhauses J. Faisst durch die türkische Großbank Yapi ve Kredi Bankasi unterzeichnet wurde, sorgte die Transaktion auch bundesweit für einiges Aufsehen.

Schluckte doch nicht nur ein türkischer Banken-Goliath Deutschlands kleinstes Privatbankhaus, auch die strategische Bedeutung des Deals für den Käufer ließ aufhorchen. Mit dem Erwerb der im beschaulichen Wolfach im Schwarzwald ansässigen Faisst Bank wollte sich Yapi die Banklizenz für die geplante Expansion auf dem wichtigen deutschen Markt sichern.
Um das obligatorische Inhaberkontrollverfahren zu beschleunigen, rieten die Berater beider Seiten, die Londoner Merchantbank PMB Capital mit dem bekannten Frankfurter Anwalt Konstantin Mettenheimer für Yapi und der Unternehmensberater Andreas Povel für die Eigentümerfamilie der Faisst Bank, zu einer frühzeitigen Voranfrage bei den Aufsichtsbehörden. Die wurde, so heißt es, auch positiv und mit der Aussicht auf einen Abschluss des Inhaberkontrollverfahrens innerhalb von sechs Monaten beschieden. Gilt Yapi als eine der größten türkischen Privatbanken doch als renommiertes Institut. Auch der Kaufpreis von 9 Mio. Euro sollte für die Großbank kein Problem sein. Steht mit dem Koc-Clan hinter Yapi doch eine der reichsten Familien der Türkei, die noch dazu als klar westlich orientiert gilt.
Doch das Verfahren zog sich unerwartet lange hin. Immer wieder hatten die involvierten Aufsichtsbehörden BaFin, Bundesbank, EZB und der Einlagensicherungsfonds neue und oft sehr detaillierte Nachfragen. Sogar bei der türkischen Zentralbank sollen die Aufseher Erkundigungen eingeholt haben.
Für die EZB, die bei einem Inhaberkontrollverfahren das letzte Wort hat, gilt zwar eine Frist für den Abschluss des Verfahrens von 60 Arbeitstagen, die aber erst beginnt, wenn die von der Aufsicht auszustellende Vollständigkeitserklärung vorliegt. Ende des ersten Quartals hatten sich BaFin und Bundesbank endlich durchgerungen, die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen offiziell festzustellen.
Angesichts der Endlosprüfung, die sich bis zur mittlerweile erteilten Genehmigung der Transaktion durch die EZB, die ihre 60 Tage-Frist fast vollständig ausschöpfte, zwei Jahre und drei Monate hingezogen hat, spricht ein an dem Deal Beteiligter von einem „wiehernden Amtsschimmel“ in den Fluren der Aufsicht. Die BaFin wollte auf Anfrage den Vorgang nicht kommentieren, verwies aber darauf, dass die Aufsicht „keine Fristen gerissen“ habe. fm