Gastbeitrag

Gesetzesvorhaben stellen die Sanktionspraxis auf den Prüfstand

Eine Vielzahl von Kartellbehörden weltweit gewährt Unternehmen Bußgeldrabatte für Compliance-Bemühungen. Hierzu zählen u. a. die USA, das Vereinigte Königreich und Frankreich. Die deutschen Kartellbehörden und die EU-Kommission berücksichtigen die Implementierung von Compliance-Systemen bei der Bemessung einer Geldbuße indes nicht.

Michael Holzhäuser und Max-Niklas Blome
Michael Holzhäuser und Max-Niklas Blome © Ashurst
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