Dem deutschen Investor Adem Dogan war in diesem Schiedsspruch Schadensersatz wegen der Enteignung und Zerstörung seiner Hühnerfarm durch Turkmenistan sowie Erstattung der Prozess- und Anwaltskosten zugesprochen worden. Es handelt sich um einen Präzedenzfall für die Sicherung der rechtsstaatlichen Behandlung ausländischer Investitionen in Turkmenistan, der zudem die Bedeutung des Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unterstreicht. Adem Dogan wurde im Investitionsschiedsverfahren sowie im anschließenden Annullierungsverfahren vertreten von den Gleiss Lutz-Anwälten Stephan Wilske (Federführung, Prozessführung und Schiedsverfahren), Lars Markert (Gesellschaftsrecht/M&A, Prozessführung und Schiedsverfahren, beide Stuttgart), Martin Raible (Compliance, Energie, Kartellrecht, Düsseldorf), Laura Bräuninger (Prozessführung und Schiedsverfahren, Stuttgart) sowie Melanie Eckardt (Prozessführung und Schiedsverfahren, Frankfurt).