Härtere Graumarktregeln
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Die Finanzaufsicht BaFin hatte keine Handhabe dagegen, weil Prokon nicht als Finanzvertrieb auftrat, sondern nur Anteile am eigenen Unternehmen veräußerte. Schäuble und Maas wollen nun festlegen, dass die BaFin einzelne Finanzprodukte in Zukunft komplett verbieten darf. Dadurch soll es Privatanlegern einerseits ermöglicht werden, die Erfolgsaussichten einer Anlage besser einschätzen zu können, heißt es in dem Maßnahmenpaket. Andererseits solle ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung des Anlegers gewahrt werden. Für alle Vermögensanlagen wird eine Mindestlaufzeit eingeführt, ergänzt durch eine ausreichende Kündigungsfrist: Die Bewerbung der Finanzprodukte mit der Aussicht auf kurzfristige Rückzahlung der Einlage im Bedarfsfall ist damit nicht länger möglich. Anbieter müssen künftig auch die Fälligkeit noch laufender Geldanlagen angeben. Damit sollen Anleger erfahren, in welchem Umfang ein Produkt dazu genutzt wird, früher eingegangene Verpflichtungen zu bedienen.
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