Geldpolitik

Im Transaktionsgeschäft lauern erhebliche Compliance-Risiken

"

Korruption, Kartellverstöße, Insiderhandel, Datenschutzverstöße – diese Themen kommen nicht aus den Schlagzeilen. Der Überwachungsdruck nimmt zu, die verhängten Strafen sind drakonisch. Viele Unternehmen investieren daher in ihre Compliance-Organisation. Die Praxis zeigt allerdings: Selbst große Konzerne haben Nachholbedarf. Bei kleinen Unternehmen sucht man eine funktionsfähige Compliance-Struktur oft vergeblich. Bei ausländischen Gesellschaften ist die Situation nicht anders.

"

Für einen potenziellen Unternehmenskäufer ist dieses Ergebnis besorgniserregend“, so Andreas Lohner, Partner der Anwaltskanzlei Baker & McKenzie. Er muss mit schwer kalkulierbaren Risiken rechnen, die er durch die geplante
Akquisition in sein Unternehmen importiert. Strafzahlungen, Schadensersatzansprüche Dritter, Umsatzrückgänge durch Beendigung gesetzwidriger Praktiken, Auftragssperren im öffentlichen Sektor und der Reputationsschaden können einen Unternehmenskauf zu einem Desaster führen. Vorstände haben beim Unternehmenskauf nach der sog. Business Judgment Rule „auf der Grundlage angemessener Information“ mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu handeln. Die übliche Transaktions-Due Diligence bietet keinen ausreichenden Schutz. Compliance-Risiken kommen allenfalls durch Zufallsfunde zu Tage.

„Nur eine risikoadäquate Vorgehensweise im Rahmen der Due Diligence schafft hier Abhilfe“, so Lohner weiter. Zunächst sollte eine High-Level-Risikoanalyse vorgenommen werden. Anhand der Art des betriebenen Geschäfts, des Geschäftsanteils mit öffentlichen Auftraggebern, der Anwendbarkeit des strengen US Foreign Corrupt Practices Act und des Vorhandenseins einer Compliance-Organisation kann das Compliance-Risiko des Targets abgeschätzt werden. Je nach Ergebnis dieser Risikoanalyse ist im zweiten Schritt die Standard-Due Diligence entsprechend zu erweitern. Dabei sind die Compliance-Organisation und die Geschäftsbeziehungen zu Intermediären unter die Lupe zu nehmen. Danach kann die rechtliche Due Diligence mit der Financial-Due Diligence zusammengeführt werden, um weitere Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Die ans Tageslicht gelangten Risiken beeinflussen die Transaktion und die Bewertung des Übernahmeobjekts. „Im Unternehmenskaufvertrag sollte es daher bei einer Risikorealisation tragfähige Ausgleichsmechanismen geben“, so der Rechtsanwalt.

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse