In regulierten Märkten hat der Rechtsrahmen bestimmenden Einfluss auf den Marktzugang, Marktanteil sowie Umsatz und Gewinn von Unternehmen und damit auf deren Wert. Insbesondere während einer grundlegenden politischen Neuausrichtung gilt es daher, Veränderungen dieses Rahmens eng zu begleiten, um bei geplanten M&A-Transaktionen den Wert der Zielunternehmen bzw. Beteiligungen zutreffend zu ermitteln und verbleibenden Risiken durch entsprechende Regelungen im Unternehmenskaufvertrag (etwa durch Earn-out-Strukturen, Rücktrittsrechte oder Kaufpreisstaffelungen) zu begegnen.

Genehmigung von Offshore-Windparks

Um die bis zum Jahre 2030 angestrebten 25 000 MW an Offshore-Windenergie zu erreichen, hat der Gesetzgeber bereits diverse Änderungen vorgenommen. Zuletzt durch die aktuelle Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welche am 1.1.12 in Kraft treten wird und höhere Anfangsvergütungen für Offshore-Anlagen vorsieht. Weitere Veränderungen zeichnen sich hinsichtlich der Genehmigung von Offshore-Windparks ab; der Entwurf der neuen Seeanlagenverordnung liegt vor. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung sollen künftig alle für die Errichtung von Offshore-Anlagen erforderlichen Genehmigungen „gebündelt“ in Form einer Planfeststellung erteilt werden. Sowohl in neuen Genehmigungen als auch in Fristverlängerungen werden dabei zahlreiche Meilensteine für die Verwirklichung des Vorhabens festgesetzt. Diese Meilen-steine sind für Investoren von ganz erheblicher Bedeutung, weil ein fruchtloses Verstreichen der Fristen zum Erlöschen der Genehmigung und damit zum Verlust der unter Umständen zuvor teuer erworbenen Projektrechte führen kann. Gerade für die zutreffende Bewertung einer Projekt-Pipeline bzw. die vertragliche Absicherung eines möglichen Verlusts der Projektrechte spielen die nur beispielhaft dargestellten Veränderungen im regulatorischen Rahmen eine entscheidende Rolle.

Regulierung der Stromnetze

Nicht nur für den Transport der in Nord- und Ostsee produzierten Energie nach Süddeutschland müssen die Übertragungsnetze ganz erheblich erweitert werden. Bei Verwendung der etablierten Freileitungstechnik wird der Zubaubedarf bis zum Jahr 2020 von der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit 3 600 km Höchstspannungsleitungen beziffert. Wesentliche Bedeutung für die Attraktivität von Investitionen in die Energieinfrastruktur hat dabei die seit 2009 in Deutschland praktizierte Anreizregulierung. Die Regulierungsbehörden genehmigen nicht mehr ein bestimmtes Netzentgelt, sondern geben den Netzbetreibern nur noch eine Obergrenze für die Gesamterlöse vor. Kostensenkungen innerhalb der Regulierungsperiode darf der Netzbetreiber sodann einbehalten. Die konkrete Bestimmung der Erlösobergrenzen kann allerdings mit nicht unerheblichen Unwägbarkeiten verbunden sein. So hat der BGH in seiner ersten Entscheidung zur Anreizregulierungsverordnung jüngst einige Berechnungsansätze der Bundesnetzagentur für rechtswidrig erklärt. Auch diesen regulatorisch bedingten Unwägbarkeiten sollte im Rahmen von M&A-Transaktionen im Energiesektor angemessen Rechnung getragen werden. Inwieweit die von der Bundesnetzagentur in 2009 von 7,91 auf 9,29% (vor Steuern) erhöhte Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen einen ausreichenden Investitionsanreiz bietet, werden letztlich nur die Infrastrukturinvestoren beantworten können. Wie jüngst bekannt wurde, beabsichtigt die Behörde jedoch, ungeachtet der zögerlichen Investitionen die Eigenkapitalverzinsung für die zweite Regulierungsperiode auf 8,2% abzusenken. Bis zum 5.10.11 kann hierzu gegenüber der Behörde Stellung genommen werden.

Rekommunalisierung versus Kooperation

Weitere Veränderungen des Energiesektors vollziehen sich auf kommunaler Ebene. Bis zum Jahr 2015/16 läuft die Mehrzahl der Strom- und Gasnetz-Konzessionsverträge in Deutschland aus. Hierdurch entsteht für die Kommunen grundsätzlich die Möglichkeit, den Netzbetrieb bzw. die lokale Energieversorgung – etwa durch Gründung eines eigenen Stadtwerkes – in die eigene Verantwortung zu überführen. Dabei wird noch immer allzu oft die Rekommunalisierung als allein Heil bringendes Konzept betrachtet; die damit einhergehenden Herausforderungen werden jedoch unterschätzt. Eine erfolgreiche Rekommunalisierung von Strom- oder Gasnetzen verlangt nicht nur ein ganz erhebliches technisches und wirtschaftliches Know-how, insbesondere treten in der Regel auch schwierige rechtliche Fragestellungen auf, etwa bezüglich der zutreffenden Bestimmung des Kaufpreises oder der notwendigen Aufteilung der Erlösobergrenze. Aus diesen und weiteren Gründen erweisen sich in der Praxis Kooperationsmodelle unter Einbeziehung des bisherigen Konzessionsnehmers und ggf. weiterer Versorger häufig als die bessere Wahl.