KfW unter Aufsicht
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So sollen die Eigenkapitalanforderungen, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement sowie die Vorgaben für das Kreditgeschäft auch für die KfW gelten. Bei der Auswahl und Anwendung der Rechtsvorschriften soll der staatliche Förderauftrag sowie das besondere Geschäftsmodell der KfW jedoch berücksichtigt werden. Am Gewinnausschüttungsverbot ändert sich durch das KfW-Änderungsgesetz nichts.
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