Geldpolitik

KfW unter Aufsicht

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird künftig der Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank unterworfen. Das hat die Bundesregierung am 13.3.13 beschlossen. Zwar wendet die Förderbank bereits heute auf freiwilliger Basis wesentliche banksaufsichtsrechtliche Standards an, dies soll jedoch verbindlich gemacht werden, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.

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19. März 2013

So sollen die Eigenkapitalanforderungen, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement sowie die Vorgaben für das Kreditgeschäft auch für die KfW gelten. Bei der Auswahl und Anwendung der Rechtsvorschriften soll der staatliche Förderauftrag sowie das besondere Geschäftsmodell der KfW jedoch berücksichtigt werden. Am Gewinnausschüttungsverbot ändert sich durch das KfW-Änderungsgesetz nichts.

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