Kommt nun endlich der neue Beschäftigtendatenschutz?
„Der Beschäftigtendatenschutz brennt vor allem Personalern und Compliance-Verantwortlichen auf den Nägeln“, so Tim Wybitul, Arbeitsrechtler bei Hogan Lovells. Denn die bislang geltende Regelung ist schwammig, was für Unternehmen gravierende Folgen haben kann. So müssen sie einerseits Compliance-Maßnahmen zur Vermeidung von Regelverstößen umsetzen, andererseits haben die Datenschutzaffären der vergangenen Jahre gezeigt, welche Konsequenzen es hat, wenn ein Unternehmen übers Ziel hinausschießt. Bei Fehlern drohen Geldbußen von bis zu 300 000 Euro pro Fall. Zwar kann man in gewissem Umfang auf die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu Kontrollen im Arbeitsverhältnis zurückgreifen. Aber nicht jeder verantwortliche Mitarbeiter kennt alle datenschutzrechtlich maßgeblichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes. Außerdem haben die Gerichte in der Vergangenheit kaum allgemeingültige Grundsätze aufgestellt, an denen sich Arbeitgeber und Beschäftigte durchgehend orientieren könnten.
„Der bisherige Entwurf ist zwar sprachlich schwer verständlich und hat durchaus handwerkliches Verbesserungspotenzial“, so Wybitul. Aber wenn es erst einmal detaillierte Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses gebe, würden die Arbeitsgerichte Unternehmen, Beschäftigten und Betriebsräten sehr bald klare Vorgaben an die Hand geben. Man kann daher nur hoffen, dass der Gesetzgeber bald handelt und mehr Rechtssicherheit schafft. Auch eine geplante Reform des EU-Datenschutzrechts steht der geplanten Neuregelung nicht entgegen. „Der bisher bekannt gewordene Entwurf aus Brüssel sieht in seinem Artikel 82 sogar ausdrücklich vor, dass die einzelnen Mitgliedstaaten nationale Sonderregelungen zum Beschäftigtendatenschutz verabschieden“, so der Rechtsanwalt.