Lieferantenkredite von neuer EU-Verordnung bedroht
Die Bundesbank hatte in einer allerdings schon länger zurückliegenden Analyse festgehalten, dass Handelskredite zu den wichtigsten Instrumenten der Fremdfinanzierung für nichtfinanzielle Unternehmen gehören. Hervorgehoben wurde damals, dass durch Handelskredite in Wirtschaftszweigen mit Auftragsfertigung die Vorfinanzierungslast und das erhöhte wirtschaftliche Risiko des Lieferanten bei langfristigen Fertigungsprozessen teilweise kompensiert werde. In diese gewachsenen Zahlungsgewohnheiten greift die EU-Verordnung nun massiv ein. Die zeitliche Begrenzung der Zahlungsfrist auf 30 Tage limitiert die Vertragsfreiheit der Unternehmen.
Dies kann einerseits zu vermehrten Liquiditätsproblemen von KMU führen, die den aktuellen Anstieg der Insolvenzen noch antreiben. Andererseits könnten KMU zu Zwischenfinanzierungen über ihre Banken und Sparkassen gezwungen werden, wenn Lieferantenkredite mit gesetzlichen Verzugszinsen belastet werden, die höher sind als bei einem Hausbankkredit. Vielleicht auch aus diesem Grund wollte der BVR gegenüber PLATOW keine Stellungnahme abgeben.
Stattdessen wurde auf die gemeinsame Erklärung der wichtigsten deutschen Wirtschaftsverbände verwiesen. Demnach wird die Verordnung als „praxisfern“ abgelehnt. Sie laufe den Zielen der EU, insbesondere der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, zuwider. Die Stellungnahme richtet sich zudem gegen die Rechtsdurchsetzung durch neu errichtete nationale Behörden und die dazugehörigen Meldepflichten zu Zahlungen, die die Bürokratie weiter verstärken.
Während der Anteil der Handelskredite in Deutschland rund 6% der Bilanzsumme der Banken ausmacht, liegt insbesondere in südeuropäischen Ländern der Anteil „in der Regel dreimal so hoch“. Somit dürften bei Durchsetzung der EU-Verordnung trotz allem deutsche Unternehmen weniger betroffen sein als KMU in Italien, Spanien und Frankreich, bei denen der Anteil an der Bilanzsumme fast 20% erreicht. sc