Neue Ombudsstelle für Anleger von Investmentfonds
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Verbraucher können sich direkt an die Ombudsstelle wenden, wenn sie bei ihrer Fondsgesellschaft einen Verstoß gegen das Investmentgesetz vermuten. Bereits seit dem 1.7.11 können Verbraucher eine Schlichtungsstelle bei der BaFin anrufen. Die Ombudsstelle des BVI ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen bzw. der Unternehmen, die sich dem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben.
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