Geldpolitik

Neue Ombudsstelle für Anleger von Investmentfonds

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Anleger von Investmentsfonds können ihre Ansprüche künftig besser außergerichtlich geltend machen. Eine beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) angesiedelte Ombudsstelle hat zum 1.9.11 die Arbeit aufgenommen.

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Verbraucher können sich direkt an die Ombudsstelle wenden, wenn sie bei ihrer Fondsgesellschaft einen Verstoß gegen das Investmentgesetz vermuten. Bereits seit dem 1.7.11 können Verbraucher eine Schlichtungsstelle bei der BaFin anrufen. Die Ombudsstelle des BVI ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen bzw. der Unternehmen, die sich dem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben.

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