Geldpolitik

Neue Regulierung von Finanzprodukten!

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Die Bundesregierung hat am 28.7.2014 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der es in sich hat. Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, besicherte Darlehen und sämtliche vergleichbaren Produkte, die von Unternehmen angeboten werden, sollen nach Ablauf kurzer Übergangsfristen einer Prospektpflicht unterliegen. Die Bundesregierung weitet zu Recht die Prospektpflicht aus und begrenzt die Gültigkeit der Prospekte nach dem Vermögensanlagengesetz gleichzeitig auf 12 Monate, wie dies schon bei Wertpapierprospekten gilt.

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„Damit wird eine nicht nachvollziehbare Lücke geschlossen.“ führt Thorsten Kuthe, Anwalt der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, in Köln aus. Gleichzeitig werden strikte Vorschriften zur Begrenzung von Werbung eingeführt – Bannerwerbung, Flyer und Ähnliches sind künftig nicht mehr möglich. „Die Gesetzesformulierung kann man sogar so verstehen, dass eine Werbung auf der eigenen Homepage unzulässig ist“, merkt Kuthe an, hier sollte der Gesetzgeber nachbessern.

Nach Ende des aktiven Vertriebs muss der Anbieter künftig alle Tatsachen veröffentlichen, die seine Fähigkeit zur Rückzahlung beziehungsweise zur Zahlung der Zinsen beeinträchtigen können. „Damit besteht künftig in diesem Bereich eine Ad-hoc-Pflicht, ähnlich wie bei vielen börsennotieren Anleihen“, erläutert Kuthes Kollegin Madeleine Zipperle. Vermögensanlagen müssen künftig mindestens 24 Monate laufen. Hier schießt der Gesetzgeber teilweise über das Ziel hinaus. „Dies kann auch übliche Finanzierungsmittel wie Gesellschafterdarlehen umfassen. Hier sollte die Handlungsfreiheit nicht unnötig beschnitten werden“, stellt Zipperle fest. Klargestellt wurde auch der Umfang der Nachtragspflicht. „Hier ergibt sich eigentlich nichts Neues. Nicht wenige Anbieter haben jedoch in der Praxis bislang die Veröffentlichung von Nachträgen nicht konsequent umgesetzt“, berichtet Kuthe aus der Praxis. Die BaFin bekommt erhebliche neue Kompetenzen. So kann sie u. a. künftig Sonderprüfungen des Rechnungswesens durchführen.

Crowdfunding bis 1 Mio. Euro pro Unternehmen soll prospektfrei bleiben. Allerdings soll jeder Anleger ab einer Investition von 250 Euro ein Informationsblatt im Original unterschreiben. „Bei einer Mitteleinwerbung über das Internet ist das ein Anachronismus, der sich negativ auf diese Finanzierungsart auswirken dürfte“, wundert sich Zipperle.

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