Geldpolitik

Neue Trennbankenregeln werden nur wenige Institute betreffen

Im Mai ist das sogenannte Trennbankengesetz beschlossen worden, das im Januar 2014 vollständig in Kraft treten wird. Somit setzt Deutschland als erster Staat der Eurozone die im Liikanen-Report der Europäischen Kommission angeregte systematische Trennung von Handelsgeschäft und Einlagengeschäft bei Banken um. „Dies ist umso interessanter, da mittlerweile die ursprünglich für September geplante Veröffentlichung eines Entwurfs für ein EU-weit einheitliches Trennbankenregime ein weiteres Mal verschoben wurde und frühestens im November erwartet wird“, sagt Andreas Steck, Partner bei der Sozietät Linklaters.

Insbesondere der Teil des deutschen Gesetzes, der Vorgaben für die Ausgestaltung der Eigenhandelsaktivitäten von Kreditinstituten enthält, hat große Beachtung gefunden. Diese Vorgaben, die eine tatsächliche Trennung des Handels mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung von dem schützenswerten Geschäft mit Kundeneinlagen bezwecken, sehen für Banken ein Abtrennerfordernis vor, wenn ein entscheidender Teil ihrer Aktivitäten im Betreiben solcher Handelsgeschäfte besteht. „Betroffene Banken müssen dann eine rechtlich und finanziell eigenständige Handelseinheit gründen, um weiterhin im bisherigen Umfang im Eigenhandel tätig zu sein“, so Bankrechtsexperte Steck. „So soll sichergestellt werden, dass bei einer Krise der Bank das Handelsgeschäft abgewickelt werden kann, ohne die Interessen der Einleger zu beeinträchtigen.“

Ob eine Abtrennung der Handelsaktivitäten erforderlich wird, bemisst sich in der Regel nach festgelegten Schwellenwerten wie der Größe des Handelsbuchbestandes (mehr als 100 Mrd. Euro) beziehungsweise des Anteils des Handelsbuchs an der Gesamtbilanz. „Werden die durchaus hohen Schwellenwerte überschritten oder erklärt die BaFin die Regeln im Einzelfall auf Grund der Risikostruktur der Bank für anwendbar, dürfen die Handelsaktivitäten im Eigeninteresse beziehungsweise in sonstiger Weise besonders riskante Geschäfte, etwa Kreditbeziehungen zu Hedgefonds, nur noch durch eine abgetrennte Handelseinheit durchgeführt werden“, so Anwalt Steck. Aug Grund der hohen Komplexität der betreffenden Materie bestehen hinsichtlich der Einordnung der gegebenenfalls abzutrennenden Geschäfte zahlreiche Abgrenzungsfragen. „Es kann aber angenommen werden, dass auf Grund der Schwellenwerte nur bei einem kleinen Teil der deutschen Banken eine Abtrennung in Betracht kommen wird“, erklärt Steck.

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