Geldpolitik

Öffnung des Bankenmarktes: Fonds dürfen als Kreditgeber auftreten

Der Gesetzgeber und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) heben das bisher bestehende Privileg von Banken auf, dass nur Kreditinstitute Darlehen vergeben dürfen. Versteckt in einer europarechtlichen Anpassung des Kapitalanlagegesetzbuchs (OGAW-V-Umsetzungsgesetz), wird jetzt der Kreditmarkt für Alternative Investmentfonds (AIF) geöffnet. Diese Entwicklung bedeutet einen Paradigmenwechsel. Sie dürfte den Wettbewerb auf dem Kreditmarkt beeinflussen, sagen Daniel Voigt und Sebastian Sedlak von CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main.

Banken stehen unter Druck. Ihr Kerngeschäft, die Vergabe von Darlehen, wandelt sich. Neue Marktteilnehmer wie etwa FinTechs drängen in den Kreditvergabemarkt. Dies gilt nun auch verstärkt für so genannte Kreditfonds, die durch das eingeworbene Anlagekapital das Potenzial aufweisen, im Vergleich zu herkömmlichen Kreditinstituten ungleich kapitalkräftiger aufzutreten. Diesen Kapitalsammelstellen wurden bislang enge regulatorische Grenzen gesetzt. Deutsche Fonds durften praktisch keine Darlehen vergeben, Fonds aus anderen EU-Staaten nur in Ausnahmefällen Kredite an in Deutschland ansässige Darlehensnehmer ausreichen.

Dies ändert sich durch rechtliche Entwicklungen. Darlehen vergeben darf nun prinzipiell auch, wer über eine Erlaubnis zur Verwaltung von Fonds verfügt. Die BaFin hat dies in ihrer Verwaltungspraxis umgesetzt und damit die gesetzgeberische Entwicklung im OGAW-V-Umsetzungsgesetz schon vorweggenommen (GZ: WA 41-Wp 2100 – 2015/0001). Die Aufsicht versucht damit, einen rechtlichen Wettbewerbsnachteil Deutschlands auszugleichen, denn in Ländern wie Irland oder Luxemburg können Kreditfonds in vielen Fällen schon heute Darlehen vergeben. Die BaFin reagiert zudem auf eine – vermeintliche – Kreditverknappung durch restriktivere Kreditvergabe durch Banken. Mit Blick auf das europäische Diskriminierungsverbot dürften aber auch EU-Fonds von dieser Liberalisierung profitieren, in Deutschland verstärkt tätig werden und den Wettbewerb weiter intensivieren.

Kreditfonds sind damit auch in Deutschland in größerem Umfang möglich. Darlehen vergeben dürfen regulierte Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. die von diesen verwalteten Fonds. Die Darlehensvergabe darf nur für Rechnung von geschlossenen Spezial-AIF erfolgen, die professionellen und semiprofessionellen Anlegern vorbehalten sind. Dem breiten Publikum stehen solche Fonds nicht offen. Ob ein solcher Spezial-AIF von einer voll lizensierten oder einer lediglich nach § 44 KAGB registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft gemanagt wird, ist unerheblich. Der Darlehensvergabe durch Fonds bleiben aber Grenzen gesetzt: Eine Darlehensvergabe an Verbraucher ist nicht zulässig. Sie bleibt Banken vorbehalten.

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