Regulierung – Kleine Banken in die Box?
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Mit dem Konzept der so genannten „Small Banking Box“ will der für die Bankenaufsicht zuständige Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret den Sparkassen und Volksbanken das Leben künftig etwas einfacher machen. Demnach könnten kleinere Institute künftig weitgehend von den Offenlegungsvorschriften und Vergütungsregelungen befreit werden. Zudem will Dombret das extrem aufwendige Meldewesen bei kleineren Sparkassen und Volksbanken entschlacken. Keine Abstriche will Dombret allerdings bei den geltenden Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen machen.
In den Genuss der Regulierungserleichterungen sollen Institute mit einer Bilanzsumme von maximal 3 Mrd. Euro kommen. Doch ausgerechnet aus dem Sparkassen-Lager regt sich Widerstand gegen Dombrets „Small Banking Box“. Die neue westfälische Sparkassen-Präsidentin Liane Buchholz erteilt insbesondere der Schaffung von neuen Größenklassen für Sparkassen durch starre Bilanzsummen-Grenzen eine Absage. Dies führe nur zu zusätzlichen IT-Kosten durch unterschiedliche Berichtsanforderungen für die verschiedenen Größenklassen sowie zu Anreizen, das Bilanzsummenwachstum künstlich zu begrenzen, um einer schärferen Regulierung zu entkommen. Vor derartigen „Klippeneffekte“ warnte auch schon BaFin-Präsident Felix Hufeld. Buchholz fordert von der Aufsicht den „Mut zu mehr gelebter Proportionalität“. Offensichtlich unter dem Eindruck dieser Kritik hat Dombret auf dem Bayerischen Sparkassentag in Erlangen denn auch zusätzliche Abgrenzungskriterien für die „Small Banking Box“ ins Spiel gebracht. So dürfen Anwärter auf eine vereinfachte Regulierung keine nennenswerten Kapitalmarkt- oder grenzüberschreitenden Aktivitäten haben. Auch soll die Aufsicht das letzte Wort darüber haben, wer in die Box darf.
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