Steuerabkommen mit den USA
"Deutschland und die USA haben ein Abkommen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung unterzeichnet. Beide Staaten verpflichten sich damit zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. Mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten Joachim Gauck ist es ist am 16.10.2013 in Kraft getreten. Das Steuerabkommen steht im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Steuergesetz „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA).
"
Deutschland und die USA haben ein Abkommen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung unterzeichnet. Beide Staaten verpflichten sich damit zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. Mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten Joachim Gauck ist es ist am 16.10.2013 in Kraft getreten. Das Steuerabkommen steht im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Steuergesetz „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA).
„
Danach müssen ausländische Finanzinstitute ab 2014 die Kontodaten ihrer US-Kunden an die US-Steuerbehörden melden. Andernfalls müssten sie eine Quellensteuer auf Erträge aus US-Anlagen zahlen. Deutschland wird erstmals bis zum 30.9.2015 Daten für das Jahr 2013 von US-Bürgern und US-Gesellschaften melden. Im Gegenzug verpflichten sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA hatten im Februar 2012 vereinbart, ihre Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Staaten und die USA hatten dazu bereits ein Musterabkommen beschlossen, das im Wesentlichen dem deutsch-amerikanischen Abkommen entspricht.
„