Danach müssen ausländische Finanzinstitute ab 2014 die Kontodaten ihrer US-Kunden an die US-Steuerbehörden melden. Andernfalls müssten sie eine Quellensteuer auf Erträge aus US-Anlagen zahlen. Deutschland wird erstmals bis zum 30.9.2015 Daten für das Jahr 2013 von US-Bürgern und US-Gesellschaften melden. Im Gegenzug verpflichten sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA hatten im Februar 2012 vereinbart, ihre Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Staaten und die USA hatten dazu bereits ein Musterabkommen beschlossen, das im Wesentlichen dem deutsch-amerikanischen Abkommen entspricht.