Verwahrentgelt – Nächstes Urteil gegen Strafzins-Praxis
In dem Prozess, den die Verbraucherzentrale Hamburg angestrengt hatte, geht es um die Prinzipfrage, ob Strafzinsen überhaupt zulässig sein können. Das Urteil, obwohl noch nicht rechtskräftig, birgt Zündstoff, denn die Richter meinen: Können sie nicht. Die Verwahrentgeltklauseln der Commerzbank seien unwirksam, weil sie „die Kunden entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen“ und außerdem gegen das Transparenzgebot verstießen.
Argumentiert wird sehr grundsätzlich. „Die Verwahrung des Geldes ist logische Folge des Ansinnens der Bank, mit dem Geld zu arbeiten“, teilten die Richter mit. Mit Strafzinsen wälze diese Betriebskosten auf die Kunden ab, ohne dafür eine „echte Gegenleistung“ zu erbringen. Ähnliche Urteile hatten sich Ende 2021 bereits die Sparda-Bank Berlin und Anfang 2022 die Volksbank Rhein-Lippe eingefangen, beide in Prozessen gegen die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Interessant wird nun, was die höheren Instanzen dazu sagen. Besondere Brisanz hätte dann die Frage, ob die Institute auch zur Rückzahlung bereits erhobener Verwahrentgelte verpflichtet wären.