Immobilien

Airbnb muss Daten seiner Münchener Gastgeber herausrücken

Bezahlbarer Wohnraum ist in deutschen Metropolen ein rares Gut. Entsprechend resolut gehen Verwaltungsbehörden vor, wenn sie Zweckentfremdung wittern. Zu spüren bekam das nun die US-Online-Vermietungsplattform Airbnb, die vorm Münchener Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen die Auskunftspflicht über Namen und Adressen ihrer örtlichen Gastgeber scheiterte. Demnach muss der in Irland ansässige Konzern der Stadt München die Daten ihrer Kunden herausrücken, die ihre Wohnung in der Landeshauptstadt zwischen Januar 2017 und Juli 2018 länger als acht Wochen als Feriendomizil vermietet hatten.

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