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BaFin prüft Änderungen am Provisionsabgabeverbot

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Nach fast 80 Jahren könnte das Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler gekippt werden. Nachdem das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt im Herbst vergangenen Jahres die Regelung für unwirksam erklärt hatte (Az. 9 K 105/11.F), zog nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Rechtsmittel gegen das Urteil zurück.

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Das „Verbot von Sondervergütungen in irgendeiner Form“ gilt seit dem Jahr 1934 und besagt, dass Versicherungsvermittler die Provisionen, die sie von den Produktanbietern erhalten, nicht an ihre Kunden weitergeben dürfen. Tun sie es doch, wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Die Frage, ob diese Regelung wirksam ist, hatte das VG Frankfurt anhand eines provozierten Verfahrens zu entscheiden: Ein Versicherungsmakler wollte einen Großteil seiner Provision für Lebensversicherungen an seine Kunden weiterreichen. Nachdem er dies der BaFin angekündigt hatte, drohte ihm die Behörde erwartungsgemäß ein Bußgeldverfahren an. Der Makler klagte, um grundsätzlich entscheiden zu lassen, ob das Provisionsabgabeverbot rechtmäßig ist. Das VG Frankfurt gab dem Makler Recht und urteilte, dass das Provisionsabgabeverbot tatsächlich zu unbestimmt und damit unwirksam sei. Die BaFin ging gegen das Urteil zunächst in die Revision, zog diese aber nun zurück. Begründung: Der konkrete Einzelfall sei nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit des Provisionsabgabeverbots als Ganzes höchstrichterlich klären zu lassen. Das Urteil des VG Frankfurt ist damit rechtskräftig. Gleichzeitig kündigte die BaFin allerdings an, das Verbot nun grundsätzlich zu überprüfen.

„Die BaFin wird das Verbot wahrscheinlich nicht komplett kippen, sondern eher modifizieren, um der heutigen Vermittlerpraxis gerecht zu werden“, vermutet Philipp Mertens, Partner bei BMS Rechtsanwälte in Düsseldorf. „Bei einer neu formulierten Verordnung wird zu berücksichtigen sein, dass die Bestimmungen in der Kranken- und in der Schaden-Unfallversicherung auf einer anderen Rechtsgrundlage beruhen als in der Lebensversicherung.“

Bis die Prüfungen abgeschlossen sind, will die BaFin auf Bußgelder wegen Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot verzichten. „Damit können jene Makler erst einmal aufatmen, die das Verbot schon bisher zu umgehen versuchten“, so Mertens weiter. „Es wäre allerdings verfrüht, wenn Vertriebe allein auf Grundlage der Frankfurter Entscheidung ihre Vergütungsmodelle umstellen würden. Ratsam ist vielmehr, die neue Lösung der BaFin abzuwarten.“

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