Beluga-Insolvenz – Einigung über ausstehende Vermögenswerte
Die Federführung lag bei Partner Carsten Grau (Litigation/Regulatory, Hamburg), unterstützt wurde er vom Hongkonger Büro und Partner Nicholas Mallard. Zudem arbeitete DLA Piper mit der Kanzlei Barry Law Firm in Shanghai zusammen. Die Beluga-Gesellschaften wurden durch die Insolvenzverwalter Edgar Grönda und Detlef-Helmut Stürmann aus dem Bremer Büro von Schultze & Braun vertreten. Prozessbevollmächtigt für die Insolvenzverwalter war die Frankfurter Kanzlei Wellensiek. Die finanzierende HSH Nordbank wurde von ihrer Rechtsabteilung begleitet.
Nachdem ein Unternehmen der Beluga-Gruppe Garantieerklärungen für ausstehende Restkaufpreise für gelieferte Schiffe über rund 28 Mio. Euro insolvenzbedingt nicht mehr einhalten konnte, waren neue Verhandlungen notwendig geworden. Inzwischen konnte für die Forderungen der CSC aber eine einvernehmliche Regelung erzielt werden.