Immobilien

BGH stärkt Vermieterrechte bei Eigenbedarf

Der Bundesgerichtshof beantwortet erneut Fragen zum Kündigungsgrund „Eigenbedarf“: Kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu Gunsten eines ihrer Gesellschafter oder deren Angehöriger Eigenbedarf geltend machen? Und wenn ja, muss eine freie Wohnung angeboten werden? Zweimal Ja, sagt der Bundesgerichtshof. Die Kündigung der GbR wegen Eigenbedarfs für einen Gesellschafter ist möglich und nicht unwirksam, wenn der Vermieter verfügbare Alternativwohnungen nicht anbietet. Der Mieter ist lediglich auf Schadensersatz zu verweisen. Andreas Griebel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Rödl & Partner, zu den Hintergründen des BHG-Urteils.

09. Januar 2017
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