Immobilien

Blindpools befinden sich im AIF-Markt auf dem Vormarsch

Dass die neue Regulierung nach KAGB für den Anleger nicht nur von Nutzen ist, darauf hatte PLATOW bereits hingewiesen. Kostenaspekte, Marktverkleinerung, geringere Prospektierungs- und Leistungsbilanzansprüche und die Begünstigung von Blind Pools nannten wir als Gründe. Je mehr Assets zum Prospektierungszeitpunkt bereits eingekauft sind, desto höher sind Genehmigungsaufwand und Informationsbedürfnis der BaFin. Jetzt lässt sich die Verschiebung zu Blind Pools statistisch nachvollziehen: Von den 17 durch das KAGB präferierten risikogemischten Produkten, die entweder bereits platziert werden oder kurzfristig geplant sind, stehen nur bei drei AIFs sämtliche Inves-titionsobjekte vor Vertriebsstart fest. Dagegen befindet sich unter den acht nicht risikogemischten Fonds in Platzierung und Planung kein einziger Blindpool.
Das Ratinghaus Dextro begründet das mit Finanzierungsproblemen Geschlossener Fonds, die derzeit oft erst dann in der Lage seien, das Investmentportfolio einzukaufen, wenn genügend Eigenkapital eingesammelt worden ist. Zwar ist die KAGB-Risikomischung ein zugkräftiges Argument für den Kunden, jedoch entwickelt sie sich nach unseren Erfahrungen zum doppelten Eigentor für den Anleger. Zum einen erhöht sich über die gemeinsame Finanzierungsklammer des Fonds das Ansteckungsrisiko, wenn nur eine der Anlagen schiefgeht. Zum anderen erfüllt schon die Planung eines Mehr-Objekt-Fonds als Blind Pool die KAGB-Anforderungen.

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