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Das Neue Europäische Datenschutzrecht ist auf dem Vormarsch

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Das Europäische Parlament hat eine neue EU-Datenschutzverordnung vorgeschlagen, die die alte Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG ablösen soll. Diese ist nunmehr 18 Jahre alt und bietet kaum effektive Möglichkeiten, einheitliche Schutzstandards für den Datenschutz im Internetzeitalter zu gewährleisten. Der Wechsel von einer Richtlinie hin zu einer Verordnung soll den heute bestehenden Flickenteppich aus 28 unterschiedlichen, nationalen Regelwerken mit unterschiedlichen Schutzmechanismen in den Mitgliedstaaten beseitigen. Ziel der EU-Datenschutzverordnung ist es auch zu verhindern, dass Unternehmen bei der Wahl ihres Geschäftssitzes schlichtweg den Mitgliedstaat wählen, der die schlechtesten Datenschutzstandards bietet.

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Die neue EU-Datenschutzverordnung bringt weitreichende Änderungen mit sich, die die Compliance Programme von Unternehmen im Bereich des Datenschutzes nachhaltig beeinflussen werden, sagt Rechtsanwalt Ali Sahin, Partner im Frankfurter Büro der Wirtschaftskanzlei Paul Hastings. Besonders hervorzuheben ist, dass die Sanktionsmöglichkeiten für die Verletzung des Datenschutzrechts erheblich erweitert werden sollen. So drohen Unternehmen zukünftig Geldbußen von bis zu 100 Mio. Euro oder von bis zu 5% des weltweiten Konzernumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ausfällt, erläutert der Datenschutzexperte. Vergleicht man die Höhe der vorgeschlagenen Bußgelder mit heute geltendem Recht, dann ist festzustellen, dass das EU-Parlament – wohl auch reagierend auf die NSA-Spähaffäre – die Einhaltung der Privatsphäre von EU-Bürgern durch die Androhung von drastischen Bußgeldern im Wege der Prävention sicherstellen will, beschreibt Sahin.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Höhe der Bußgelder in der vorgeschlagenen Form vom Ministerrat angenommen wird, allerdings ist zu erwarten, dass sich die Bußgeldstruktur zukünftig am Sanktionsregime des EU-Wettbewerbsrechts orientiert, das ebenfalls an den weltweiten Konzernumsatz des verletzenden Unternehmens anknüpft. Zusätzlich zur Verhängung von Bußgeldern soll die zuständige Datenschutzbehörde ermächtigt werden, eine schriftliche Abmahnung im Erstfall und bei einmaligen Rechtsverletzungen auszusprechen, sowie regelmäßige Datenschutz-Audits durchzuführen, sagt der Paul Hastings-Anwalt.

Der Ministerrat muss dem Vorschlag des EU-Parlaments noch zustimmen, doch Presseberichten zufolge bremst insbesondere die Bundesregierung, weil sie einen weitreichenden Souveränitätsverlust hinnehmen müsste. Eine Verabschiedung der neuen Datenschutzverordnung noch vor der im Mai 2014 anstehenden Europawahl ist wohl auf Grund der Blockadehaltung im Ministerrat ausgeschlossen. Daher wird das neue Recht frühestens im 2. Halbjahr 2014 erwartet.

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