Durchbruch für das EU-Patent
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Mit dieser Entscheidung zu Gunsten der Einführung eines EU-Patents reagiert die Politik auch auf Forderungen der Wirtschaft, die sich schon seit Jahren vehement für eine Vereinheitlichung des europäischen Patentrechts ausspricht. „Für Unternehmen ist ein europaweit einheitlicher Patentschutz von größter Bedeutung“ erläutert Steffen Steininger, Partner für Patentrecht im Münchener Büro der Kanzlei Hogan Lovells.
So seien Unternehmen darauf angewiesen, für ihre Erfindungen auf einfache und kostengünstige Weise effektiven Patentschutz in der gesamten EU erlangen zu können. Im derzeitigen System des Europäischen Patentübereinkommens existiert hingegen kein einheitliches Gemeinschaftspatent. Jede europäische Patentanmeldung mündet mit der Erteilung in ein ganzes Bündel unterschiedlicher nationaler Patente, deren Reichweite und Fortbestand sich an dem Recht der einzelnen EU-Staaten orientiert, mit der Konsequenz, dass etwa der Patentschutz für dieselbe Erfindung in England wegfallen und in Deutschland fortbestehen kann. Mit der Einführung des EU-Patents würden diese Defizite behoben. Außerdem soll das EU-Patent die Konkurrenzfähigkeit des europäischen Patentschutzsystems im weltweiten Know how-Wettbewerb stärken.
Bis die ersten EU-Patente tatsächlich erteilt werden, müssen sich die Unternehmen aber noch etwas gedulden. „Trotz aller Dynamik, die Brüssel derzeit entwickelt, ist insbesondere die Frage, welche Gerichte für die Durchsetzung der EU-Patente im Verletzungsfall zuständig sein sollen, noch ungelöst“, so Rechtsanwalt Steininger und verweist auf ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das dieser am 8.3.11 erstattete. In diesem beurteilte der EuGH die derzeit bestehenden Pläne zur Schaffung eines europäischen Patentgerichtssystems als europarechtswidrig und erteilte diesen daher eine Absage. Experten arbeiten derzeit an Alternativlösungen.
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