Immobilien-Aktie

Eyemaxx – Absturz auf Raten

PLATOW hatte Sie bereits im Frühjahr gewarnt, als alles noch nach einer Formfrage aussah. Auf ausbleibende Zinszahlungen machten wir Sie Ende Oktober aufmerksam. Jetzt kam der Insolvenzantrag.

Während sich im Frühjahr auch aus unserer Sicht Eyemaxx Real Estate als Corona-Opfer darstellte, das in einer expansiven Phase erwischt wurde, bekommt der Vorgang jetzt doch „G‘schmäckle“. Aus dem Opfer droht ein Täter zu werden. Ein fehlender Jahresabschluss, Zahlungsausfall bei Anleihezinsen und nun der Insolvenzantrag werfen zunächst allein noch keine Schatten. Bewertungsfragen verhindern wohl den Abschluss.

Jetzt zeichnet jedoch die von Anleihegläubigern beauftragte One Square Advisors, eine unabhängige Beratungsgesellschaft mit über 100 Transaktions- und Restrukturierungsfällen, ein anderes Bild. Am 5.11. hat Eyemaxx einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Korneuburg in Österreich gestellt. Das Unternehmen bietet seinen Gläubigern eine Sanierungsplanquote von 20% an, zahlbar innerhalb von drei Jahren. Der Grund für die Antragstellung in Österreich statt in Deutschland kann nach Einschätzung von One Square nur darin liegen, dass sich sehr zum Nachteil der Anleihegläubiger für die Gesellschaft und ihre Aktionäre wesentliche Vorteile ergeben. Im Gegensatz zu Österreich sei in Deutschland keine Mindestquote festgelegt, sondern die Quote ermittele sich aus der tatsächlichen Verwertung der vorhandenen Assets. Der letzte testierte Einzeljahresabschluss lag bei 195,8 Mio. Euro und deutlich über 20%.

In Kombination mit einer kurzen österreichischen Frist und der für die meist deutschen Anleihegläubiger nicht geläufigen Vorgehensweise bestehe die Gefahr, dass durch die Anleihe-Quote die Aktionäre der Eyemaxx Real Estate überproportional durch das Verfahren in Österreich profitieren. Die Rechte deutscher Anleihegläubiger seien in einem deutschen Insolvenzverfahren einfacher geltend zu machen und sehr viel besser durchzusetzen, erläutert One Square weiter. Das österreichische Insolvenzrecht sehe für Anleihegläubiger einer deutschen Anleihe keinen gemeinsamen Vertreter vor. Jeder Anleihegläubiger müsse seine Forderung selbst anmelden und am Verfahren sowie den Abstimmungen selbst teilnehmen oder sich vertreten lassen. So ändert sich das Corona-Opferprofil leicht in ein mögliches Täterprofil.

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