„In der Krise können wir unsere Stärke ausspielen“
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Weshalb kommen Unternehmen mit arbeitsrechtlichen Fragen zu Ihnen, anstatt sich von einer Großkanzlei beraten zu lassen?
Wir haben eine arbeitsrechtliche Spezialkanzlei gegründet, weil wir der Meinung waren, dass das Arbeitsrecht außerhalb einer Großkanzlei besser aufgehoben ist. Das Arbeitsrecht ist eine nationale Materie und erfordert in der Regel nicht die Strukturen und den administrativen Apparat einer Großkanzlei. Zudem ist das Arbeitsrecht beratungsintensiv. Wir stehen mit vielen Mandanten nicht nur projektbezogen, sondern dauerhaft in engem Kontakt. Der große Anteil an Dauerberatung unterscheidet uns deutlich von der stark von Projekten geprägten gesellschaftsrechtlichen Beratung der Großkanzleien. Und der Erfolg gibt uns Recht: Das rasante Wachstum unserer Kanzlei hätten wir zu Beginn nicht erwartet. Letztlich bestätigt dies aber unsere Entscheidung für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung.
Ist Wachstum, sei es durch weitere Standorte oder personell, auch aktuell ein Thema?
Wir diskutieren zwar immer wieder, ob wir ein Büro in München eröffnen sollten. Das ist aber alles andere als ein konkretes Vorhaben. Im Moment füllt uns das Tagesgeschäft derart aus, dass wir uns mit solchen administrativen Überlegungen we-der aufhalten wollen noch können. Dagegen sind wir kontinuierlich auf der Suche nach geeigneten Nachwuchskräften. Talentierte Arbeitsrechtler zu gewinnen, ist allerdings nicht einfach. Wir konkurrieren mit unseren Wettbewerbern um die besten Absolventen, von denen es naturgemäß nur wenige gibt. Die Nachfrage übersteigt hier bei weitem das Angebot. Denn neben ausgezeichneten Examina setzen wir eine arbeitsrechtliche Dissertation oder eine Tätigkeit am Lehrstuhl voraus. Außerdem suchen wir keine Nachwuchskräfte, die ohne Mandantenkontakt im Hinterzimmer Gutachten schreiben, sondern solche, die als künftige Anwaltspersönlichkeit mit Mandanten auf gleicher Augenhöhe umgehen können und von diesen als Rechtsberater akzeptiert werden.
Den Kontakt zu Mandanten können Großkanzleien häufig nicht bieten.
Das ist richtig und sicherlich ein Pluspunkt für uns. Dasselbe gilt für die Möglichkeit, in die Partnerschaft aufzusteigen. Auch hier können wir Perspektiven bieten, während Großkanzleien die Zahl arbeitsrechtlicher Partner mitunter reduziert haben.
Inwiefern macht sich die Krise in Ihrer Arbeit bemerkbar?
Unsere Auslastung hat sich in den vergangenen anderthalb Jahren noch einmal deutlich erhöht, so dass wir personell erheblich aufgestockt haben. Im Hinblick auf die Beratungsinhalte sind wir als Folge der Krise v. a. bei Restrukturierungen tätig, wo wir unsere Stärke ausspielen können. Wir sind in der Lage, kurzfristig große Projekte mit einem ganzen Team von Arbeitsrechtlern zu betreuen, die im Bedarfsfall temporär vor Ort sogar Aufgaben der Personalabteilung übernehmen können. So haben wir bspw. die Santander Consumer Bank bei der Integration der Einheiten der erworbenen RBS (RD Europe), dem Konsumentenkreditgeschäft der Royal Bank of Scotland begleitet. Mit dem Ziel, Kündigungen weitestgehend zu vermeiden, ist es hier gelungen, in kurzer Zeit sozialverträgliche Lösungen für alle betroffenen Mitarbeiter zu finden. Aktuell unterstützen wir Santander bei der Integration der Mitarbeiter der kürzlich übernommenen GE Money Bank. Auch Sal. Oppenheim begleiten wir durch die Restrukturierung der Investmentbank.
Zu Ihren Mandanten zählen global agierende Unternehmen. Endet die Beratung an der Landesgrenze?
Keinesfalls. Wir sind Mitglied des internationalen Netzwerks Ius Laboris, das sich durch eine enge Zusammenarbeit auszeichnet. Mit unseren Partnerkanzleien, die im jeweiligen Land zu den füh-renden Sozietäten zählen, können wir eine weltweite Beratung auf höchstem arbeitsrechtlichen Niveau sicherstellen. So sind die USA durch Littler Mendelson vertreten, der dort führenden, auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei. Auch Claeys & Engels als belgische Nummer eins gehört dazu. Ein gemeinsames, grenzüberschreitendes Mandat ist InBev, die deutsche Tochter des weltweit größten Brauerei-Konzerns Anheuser-Busch InBev. Die zweitgrößte Brauerei in Deutschland („Beck‘s“) begleiten wir regelmäßig auch bei umfangreichen internationalen Restrukturierungsprojekten.
Kliemt & Vollstädt: Vom Spin-off zur schlagkräftigen Praxis
Die Kanzlei Kliemt & Vollstädt ist im Jahr 2002 aus einer Abspaltung von Clifford Chance entstanden. Michael Kliemt hatte die Düsseldorfer Arbeitsrecht-Praxis für die Großkanzlei aufgebaut und geleitet. Aus den zu Beginn fünf Anwälten von Kliemt & Vollstädt sind heute zehn Partner und 32 angestellte Anwälte geworden. Auf den Hauptsitz in Düsseldorf entfallen 28 Berufsträger, jeweils sieben verteilen sich auf die Büros in Frankfurt und Berlin. Die Kanzlei wird Anfang kommenden Jahres neue Räume im Düsseldorfer Hafen beziehen.
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