Mietpreisbremse

Mietspiegel bleiben stumpfes Schwert

Mietspiegel, insbesondere qualifizierte Mietspiegel, sind laut Steffen Sebastian, Vorsitzender der gif-Mietspiegelkommission, die beste Methode zur rechtssicheren Berechnung der so genannten ortsüblichen Vergleichsmiete und daher Voraussetzung für die Durchsetzung der Mietpreisbremse.

Der „gif-Mietspiegelreport 2020“ hat 200 Städte auf die Qualität der vorliegenden Mietspiegel analysiert. In 75 der betrachteten 200 Städten (37%) wurde der Wohnungsmarkt als angespannt beurteilt und somit die Mietpreisbremse eingeführt. Von diesen Städten erstellen jedoch 15 (20%) keinen Mietspiegel. Ohne Mietspiegel lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete nur mit erheblichem Aufwand ermitteln. Die Mietpreisbremse ist damit faktisch unwirksam.

Weitere 21 Städte mit Mietpreisbremse (28%) haben lediglich einfache Mietspiegel, welche weniger Rechtssicherheit bieten als qualifizierte Mietspiegel. Die übrigen 39 Städte und damit etwa die Hälfte (52%) erstellen qualifizierte Mietspiegel. Lediglich 73 der 200 betrachteten Städte (37%) erstellen einen qualifizierten Mietspiegel. 91 Städte (46%) verfügen nur über einen einfachen Mietspiegel. 36 Städte (ca. 20%) erstellen gar keinen Mietspiegel. Darunter sind 15 Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt.

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