Immobilien

Pay and forget – Neue Regeln für die Betriebsrente

Ab 2018 können Unternehmen ihr finanzielles Risiko bei der betrieblichen Altersvorsorge reduzieren. Sie müssen Mitarbeitern dann weder eine bestimmte Höhe der monatlichen Rente noch eine Mindestleistung zusagen, sondern lediglich die Beiträge an die Versorgungseinrichtung abführen. Warum die Komplexität dennoch steigt und worauf Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Vorsorgemodelle achten sollten, erläutert Martina Vollmar, Rechtsanwältin und Steuerberaterin im Stuttgarter Büro von Ebner Stolz.

Lesen Sie den PLATOW Brief jetzt weiter.
Kennenlern-Angebot
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen
  • DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
  • Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
  • 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar
Zu den Angeboten Log-In für Abonnenten
Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse