Trend zum Home-Office ist ein Irrweg
Dies bedeutet nicht nur Zeit- und Kostenersparnis, sondern beseitigt auch die mit dem Arbeitsweg verbundenen Gefahren, etwa Verspätung auf Grund von Verkehrsbehinderungen. Diese Gefahren liegen ansonsten allein im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers. Home-Office-Modelle sind jedoch auch mit Nachteilen verbunden. Thomas Hey, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Clifford Chance, hält den Trend zum Home-Office gar für einen Irrweg. „Die faktischen wie rechtlichen Nachteile überwiegen die Vorteile“, ist er sich sicher.
Heys Überzeugung basiert auf den folgenden Erfahrungen: Home-Office-Modelle gehen mit der Einsparung von Arbeitsplätzen im Büro und häufig auch der Einrichtung von Großraumbüros einher. Diese sind nicht nur schädlich für die interne Kommunikation, sie führen regelmäßig auch dazu, dass sich Arbeitnehmer ungern am Arbeitsplatz aufhalten und mindern so ihre Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig können Arbeitnehmer zu Hause ihr Potenzial oft nicht voll entfalten. In den eigenen vier Wänden bestehen in aller Regel ungleich mehr Ablenkungsfaktoren als im Büro. Hinzu kommt, dass die Einhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen am Heimarbeitsplatz mindestens erschwert ist und bei der Einrichtung der Betriebsrat beteiligt werden muss.
Über allem aber steht der Nachteil, dass die Mitarbeiterführung massiv leidet. „Das essenzielle ‚Fördern und Fordern‘ der Mitarbeiter durch den Vorgesetzten ist ohne Betriebsanwesenheit deutlich erschwert“, so Hey weiter. Der fehlende unmittelbare Kontakt entzieht den Mitarbeiter dem direkten Einflussbereich des Vorgesetzten, was sich vor allem darin äußert, dass mündliche Instruktionen und Ermahnungen als unmittelbare Reaktion auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers kaum möglich sind. Dieses Defizit schadet nicht nur der Mitarbeiterführung, es ist vielmehr auch in rechtlicher Hinsicht fragwürdig. Denn der Arbeitgeber unterliegt einer Fürsorgepflicht, nach der er – in gewissen Grenzen – auch zur aktiven Förderung seiner Arbeitnehmer verpflichtet ist.