Immobilien

Überfälliges Bestellerprinzip wird die Mieter nicht entlasten

Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums zur Reform des Maklerrechts hat große Kontroversen ausgelöst, und es sind noch einige Veränderungen zu erwarten, bis das Gesetz in Kraft treten kann. Denn während der Entwurf einigen Gruppierungen nicht weit genug geht, fürchten manche Makler bereits um ihre Existenz – nicht zuletzt auf Grund der Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnraumvermittlung.

„Dabei ist das Bestellerprinzip, wonach der Auftraggeber den Makler bezahlt, überfällig und seine Einführung wäre ein Zeichen für die weitere Professionalisierung des Berufstands“, sagt Hans Felix Schäfer, auf Immobilienwirtschaftsrecht spezialisierte Assoziierter Partner im Düsseldorfer Büro der Kanzlei GvW Graf von Westphalen. „Dass jedoch die Mieter, wie vom Gesetzgeber geplant, dadurch auch finanziell entlastet werden, scheint mir eher zweifelhaft.“ Denn bei häufigerem Mieterwechsel werden die Maklergebühren für die Vermieter zu einem gewichtigen Abzugsposten, der den Gewinn, den eine Immobilie abwirft, deutlich schmälert. Insofern liegt es nahe, dass die Vermieter und Entwickler versuchen werden, die Kosten auf die Mieter abzuwälzen.

Tatsächlich reagiert die Branche bereits auf die anstehende Einführung des Bestellerprinzips und lässt prüfen, in welchem Rahmen Mieterhöhungen gesetzlich zulässig sind. „Die Maklercourtage lässt sich natürlich nicht einfach auf die Netto-Kaltmiete aufschlagen, und ohnehin ist anzunehmen, dass viele Marktteilnehmer auch bislang schon alle gesetzlichen Möglichkeiten für Mieterhöhungen ausschöpfen“, so Schäfer. „Doch in der Breite des Marktes wird es eine ganze Reihe an gewerblichen und privaten Wohnraumvermietern geben, die jetzt die Mieten erhöhen.“

Wer es noch nicht getan hat, werde sich des im BGB vorgesehenen Mechanismus der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) bedienen, möglich seien zudem Mieterhöhungen bei Modernisierung ( § 559 BGB) unter dem Stichwort „energetische Sanierung“ bekannt. Auch im Bereich der Nebenkosten werden die Vermieter künftig noch mehr darauf achten, ob auch wirklich alle umlagefähigen und vertraglich vereinbarten Kostenpositionen in vollem Umfang abgerechnet werden. „Wenn Wohnraummieten durch Einführung des Bestellerprinzips steigen, wird damit die gute Absicht des Gesetzgebers, Mieter zu entlasten, natürlich konterkariert“, erläutert der Immobilienrechtsexperte. „Dennoch gehe ich nicht davon aus, dass der Gesetzgeber den Mietwohnungsmarkt in dieser Hinsicht weiter regulieren wird.“

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