Wohnungsbaugesellschaften als Gewinner der Mietpreisbremse
Bundesjustizminister Heiko Maas hat jüngst seinen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse vorgelegt. Demnach soll ausschließlich in „angespannten Märkten“ zukünftig die Miete bei Wiedervermietung maximal nur noch um 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Für Neubauten gilt die Mietpreisbremse nicht.