Geschlossene Fonds – Zwangsstreuung entmündigt Anleger
Der große Vorteil geschlossener Immobilienfonds liegt darin, dass Investoren ihr Immobilienvermögen aktiv über einzeln ausgesuchte Objekte und Asset Manager bzw. Initiatoren streuen können. Geht es nach dem Willen des Ministeriums, soll nun auch noch dieser Vorzug des geschlossenen Immobilienfonds zu Grabe getragen werden.