Corona-Hilfen – Niedrige Hürden, hohes Risiko
Die deutsche Wirtschaft hat infolge der Corona-Pandemie ganz erhebliche finanzielle Einbußen erlitten. Betroffen ist dabei nicht nur die Realwirtschaft, sondern auch die Finanzindustrie. Was mit Investitionen in den Bau großer Anlagegüter (Kreuzfahrtschiffe, Flugzeuge etc.) geschehen wird, ist offen. Ferner drohen Kredite in großem Umfang auszufallen. Der Staat hat auf diese Ausnahmesituation mit verschiedenen finanziellen Hilfsmaßnahmen reagiert. Doch wie sich aktuell verstärkt zeigt, führen die niedrigen Hürden bei der Antragstellung zu erheblichen Strafbarkeitsrisiken. Wegen potenziell zu Unrecht in Anspruch genommener Corona-Hilfen wurden bereits etliche Strafverfahren eingeleitet; erste Gerichtsurteile sind ergangen. Weitere Strafverfahren sind zu erwarten, sodass in vielen Fällen jetzt Handlungsbedarf besteht. Regelmäßig lassen sich die Risiken noch eingrenzen oder gar ausschließen, etwa mit einer steuerlichen Korrekturerklärung oder Selbstanzeige. Dies betrifft auch und gerade Unternehmen, die Anträge für Corona-Hilfen versehentlich unrichtig ausgefüllt und im Nachhinein Zweifel an der Antragsberechtigung bekommen haben, erläutern Andreas Höpfner und Michael Schwindt, Steuerstrafrechtler bei Flick Gocke Schaumburg.