Der Fall VW gibt Anlass, sich mit der Frage zu beschäftigen, wann Manager Boni zurückzahlen müssen. Das Thema wird sicher zukünftig noch weitere Kreise ziehen, sind Hans Georg Helwig und Sarah Neuhaus von der Kanzlei Arnecke Sibeth überzeugt. „Kein Gewinn ist kein Gewinn und von keinem Gewinn kann man auch keine Boni zahlen“, so der VW-Aufsichtsrat Olaf Lies kürzlich nach einer Sitzung zur Lage der sogenannten Abgasmanipulationen. VW erleidet Gewinneinbrüche, es drohen Bußgelder und Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe – über die ersten 13 Mrd. Euro hat VW sich gerade in den USA verglichen. Aktionäre erwarten Einbußen und den Totalausfall der Dividende. Arbeitsplätze sind gefährdet, Lohnerhöhungen sicher in weiter Ferne. Die Boni der Vorstände werden sicher auch schmelzen. Aber die Vorstände fallen weich, die hohen Extravergütungen sind schon gezahlt. Was ist aber, wenn die Boni durch einen Erfolg erwirtschaftet wurden, der (auch) auf die Abgasmanipulationen zurückzuführen ist?