Was bedeuten die neuen grünen EU-Standards für den Anleihemarkt, Herr Seitz?
Regeln für „grüne“ Anleihen gibt es schon länger, etwa in Gestalt der „Green Bond Principles“ der International Capital Markets Association (ICMA GBP). Seit Dezember 2023 ist aber auch eine EU-Verordnung über europäische grüne Anleihen in Kraft. Der „Green Bond Standard“ (EU GBS) gilt ab Ende 2024. Querverbindungen gibt es zu den kommenden Anleihe-Regularien des EU Listing Acts, dort sollen nämlich verbindliche Regelungen zu den Prospektinhalten von europäischen grünen Anleihen aufgenommen werden.