Altersgrenzenklauseln in Arbeitsverträgen
Ein von Heuking Kühn Lüer Wojtek für die US-amerikanische Industriegruppe SPX FLOW vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) am 9.12.2015 erstrittenes Urteil schafft ab sofort Rechtssicherheit bei Altersgrenzenklauseln in Arbeitsverträgen. Das BAG hat die Revision eines SPX-Mitarbeiters zurückgewiesen, der sich im Rahmen einer Entfristungsklage auf den Standpunkt stellte, dass die Altersgrenzenklausel in seinem Arbeitsvertrag altersdiskriminierend sei und gegen die Unklarheitsregelung des § 305c BGB verstoße, weil sie auf das Erreichen des 65. Lebensjahres abstelle und nicht auf das heute maßgebliche Regelrenteneintrittsalter. Das BAG deutete in der mündlichen Verhandlung an, dass die Prüfungsintensität seiner Ansicht nach nicht davon abhänge, ob die Altersgrenze tarif- oder einzelvertraglich vereinbart worden sei.