Bundesverfassungsgericht prüft Aktionärsrechte beim Delisting
Kann der Rückzug eines Unternehmens von der Börse die Aktionäre in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzen? Über diese Frage hat in dieser Woche das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mündlich verhandelt (Az.: 1 BvR 3142/07; 1569/08). Das BVerfG muss zum einen über die Klage eines Kleinaktionärs entscheiden, der für den Wechsel des Unternehmens, an dem er Anteile hält, vom geregelten Markt in das Freiverkehrs-Segment m:access (Downgrading) eine Abfindung verlangt. In dem anderen Fall sieht ein Mehrheitsaktionär sich in seinen Rechten verletzt, weil die Minderheitsaktionäre nach dem Börsenrückzug (Delisting) seine Abfindung im Rahmen eines Spruchverfahrens überprüfen lassen wollen.