Ist Urlaubsanspruch vererblich?
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich am 12.6.2014 mit der Frage: Ist Urlaubsanspruch vererblich? Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern gelten bislang als mit dem Tod erloschen. Weil keine höchstpersönliche Leistungspflicht des Arbeitnehmers mehr besteht, entfällt mangels Erfüllbarkeit auch der Urlaubsanspruch, so das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 9 AZR 416/10). An dieser Rechtsprechung hat das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) Zweifel angemeldet (Az. 16 Sa 1511/12) und dem EuGH die Frage vorgelegt, ob mit dem nicht mehr zu verwirklichenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeit auch der Anspruch auf Zahlung des Urlaubsentgelts durch Tod des Mitarbeiters untergeht.
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