So geht es weiter – Neues zum Leistungsschutzrecht erst nach der Sommerpause
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Ohne den erwarteten Kabinettsbeschluss ist das umstrittene Leistungsschutzrecht in die Sommerpause gegangen. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass für die gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet eine Vergütung fällig wird. Presseverlage sollen damit im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler, argumentiert die Verlagsseite.
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