Rechtsprechung / Banken-Urteile / Cum-Ex

Geldpolitik

„Aufsichtsrat kann die eigene Abberufung blockieren“

Verstoßen Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft gegen ihre Sorgfaltspflichten, machen sie sich gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig. Der Vorstand muss daher Ersatzansprüche prüfen und durchsetzbare Ansprüche gegen die Aufsichtsratsmitglieder geltend machen, notfalls im Klageweg. Häufig wird schon die Verfolgung von Ersatzansprüchen zu deren Amtsniederlegung führen. Wie jedoch mit uneinsichtigen Aufsichtsräten umzugehen ist, erläutern Alexander J. Thum und Daniel Klofat, Rechtsanwälte bei Beiten Burkhardt.

Allgemein

Risiko bei Berechnung der Barabfindung bleibt

Im Juli änderte der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zur Abfindung von Aktionären nach dem Squeeze-out (19.7.10, Az.: II ZB 18/09 – Stollwerck). Die Barabfindung, die ein Minderheitsaktionär für die „Zwangsübertragung“ seiner Aktien erhält, bemisst sich nun nicht mehr am Kurs der Aktie in den drei Monaten vor der Squeeze-out-Hauptversammlung. Stattdessen verlagert der BGH den Referenzzeitraum vor auf die drei Monate vor der Bekanntgabe des geplanten Squeeze-out.

Allgemein

OLG-Urteil senkt Erfolgsaussichten von Prospekthaftungsklagen

Mit Urteil vom 14.7.10 hat das OLG Brandenburg entschieden, dass Anleger, die bei ihrem Beitritt zu einem geschlossenen Fonds falsch beraten wurden, grundsätzlich nicht als Schaden geltend machen können, dass sie bei richtiger Beratung an Stelle des Fonds eine festverzinsliche Kapitalanlage gezeichnet und hierdurch Zinserträge erzielt hätten.

Allgemein

OLG Hamburg folgt BGH bei Urteilen zu Versicherern

Die von den Versicherern Deutscher Ring, Ergo (Hamburg- Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna verwendeten Klauseln zur Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug sind intransparent und damit unwirksam.

Allgemein

„Neues, interessantes Squeeze-Out-Instrument“

Die bisher nur für den Bund oder den Finanzmarktstabilisierungsfonds bestehende Möglichkeit, einen Squeeze-Out schon bei einer Beteiligungsquote von 90% durchzuführen, soll nun auch bei der Verschmelzung von Aktiengesellschaften eröffnet werden. Am 7.7.10 hat die Bundesregierung den Entwurf für das dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (UmwGE) beschlossen, der dies neben anderen Erleichterungen vorsieht. Annette Bödeker von der Kanzlei Orrick Hölters & Elsing stellt die neue Squeeze-Out-Konstellation vor.

Allgemein

Senate des BGH entwickeln einheitliche Grundsätze zur Insolvenzfestigkeit

Der für das Insolvenzrecht zuständige Neunte Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben in zwei Urteilen vom 20.7.10, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Grundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt.

Allgemein

BGH schließt sich Entscheidung des EuGH zu Haustürgeschäften an

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Anschluss an eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Frage der Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit der EU-Haustürgeschäfte-Richtlinie entschieden, dass die Richtlinie 85/577/EWG (Haustürgeschäfte-RL) grundsätzlich auf den Beitritt zu einer Personengesellschaft anwendbar ist, wenn der Zweck eines solchen Beitritts nicht vorrangig darin besteht, Mitglied dieser Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen.

Banken

Deutsche Bank – Auch OLG erklärt HV-Beschlüsse 2008 für nichtig

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Ausgangsentscheidung des Landgerichts bestätigt, die im Sommer letzten Jahres für Aufsehen gesorgt und ähnlich dem Leica-Urteil für kontroverse Diskussionen um die zutreffende Rechtsfolge der Verletzung von Einladungsformalien geführt hat. Nach der Entscheidung des OLG vom 15.6.2010 (Az.: 5 U 144/09) sind sämtliche Beschlüsse der im Mai 2008 abgehaltenen Hauptversammlung der Deutschen Bank nichtig, da die erforderlichen „Bedingungen für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts“ nach dem Aktiengesetz nicht zutreffend angegeben worden seien.

Banken

Liquidität bestimmt die Richtung der Restrukturierung

Der Markt für Akquisitionsfinanzierungen wurde durch die Finanzkrise stark getroffen. Die Lage hat sich inzwischen zwar etwas entspannt, das fundamentale Problem eines Überhangs ausstehender Kredite, die aller Wahrscheinlichkeit nach weder getilgt noch nach Ende ihrer Laufzeit refinanziert werden können, besteht jedoch weiter fort. Hinzu kommt, dass auch die finanzierten Unternehmen selbst in ihren Märkten mit Schwierigkeiten kämpfen. David von Saucken, Corporate-Partner am Londoner Standort der Wirtschaftskanzlei Ashurst, stellt die typischen Restrukturierungsszenarien in aufsteigender Gewichtung dar.

Allgemein

EuGH: Mehr Spielraum für Grundstücksverkäufe

Kommunen dürfen aufatmen. Sie müssen ihre Grundstücksverkäufe nicht mehr europaweit ausschreiben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die strenge Rechtsprechung des OLG Düsseldorf eingeschränkt.

Allgemein

HV muss über mögliche Interessenkonflikte informiert werden

Das LG Hannover hat entschieden, dass die Missachtung einer aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) resultierenden Informationspflicht des Aufsichtsrates gegenüber der Hauptversammlung bei der Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds zu deren Anfechtbarkeit führen kann. Gemäß § 161 Abs. 1 AktG besteht für börsennotierte Gesellschaften die Pflicht, sich jährlich dahingehend zu erklären, ob den Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde/wird oder welche nicht befolgt wurden/werden und warum nicht.

Allgemein

BGH zur rückwirkenden Neuregelung verdeckter Sacheinlagen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 22.3.10 (Az.: II ZR 12/08) die Verfassungsmäßigkeit der 2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMIG) reformierten Regeln über verdeckte Sacheinlagen bestätigt.

Banken

Gericht erschwert Übernahmen

Ein aktuelles Urteil wirft die Frage auf, inwieweit vor Unternehmensübernahmen die Hauptversammlung zu befragen ist. Das LG Frankfurt am Main (Az.: 35 O 209/09) hat entschieden, dass die Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank rechtswidrig ist. Anlass hierfür war eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse, mit denen Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank entlastet worden waren. Das Gericht kippte die Entlastungsbeschlüsse der Hauptversammlung. Argument: Die Commerzbank hätte die Dresdner Bank nur übernehmen dürfen, wenn vorher ihre Aktionäre in einer Hauptversammlung ihre Zustimmung hierzu erteilt hätten.

Allgemein

„Lizenzgebühren werden uns noch beschäftigen“

Technisch komplexe Produkte fallen in der Regel in den Schutzbereich von Patenten. Dann können sie von Dritten nur hergestellt und vertrieben werden, wenn der Patentinhaber ein Nutzungsrecht in Form einer Lizenz gewährt. In bestimmten Branchen sind alle Unternehmen auf Patente ihrer Wettbewerber angewiesen. Damit einzelne Unternehmen nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, müssen grundlegende Schutzrechte allen Marktteilnehmern zugänglich sein. Dafür wurden Institute zur Schaffung einheitlicher Standards gegründet. In der Telekommunikationsbranche gibt es z. B. das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI). Die Mitglieder müssen sich gegenüber dem ETSI verpflichten, allen Unternehmen eine Lizenz an den Standards zu gewähren. Was geschieht aber,
wenn ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt und keine Lizenz erteilt? Julia Schönbohm (Partnerin) und Bettina Carr-Allinson (Counsel) von DLA Piper erläutern dazu ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

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