Rechtsprechung / Banken-Urteile / Cum-Ex

Versicherungen

Juristen bringen sich für neue Betriebsrente in Stellung

Sollte es soweit kommen, und danach sieht es aus, dass die neue Betriebsrente stark auf tarifliche Lösungen setzt, können Kanzleien mit dem Spezialgebiet Arbeitsrecht bzw. betriebliche Altersvorsorge (bAV) künftig großen Zulauf erwarten.

Allgemein

Friedenspflicht heißt Friedenspflicht

Das Bundesarbeitsgericht gab am 26. Juli 2016 (1 AZR 160/14) einer Schadensersatzklage von Fraport gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) statt. Mit dieser Entscheidung verwirft das BAG in konsequenter Fortführung seiner schon vor Jahrzehnten angelegten Rechtsprechung endgültig das Scheinargument des sogenannten rechtmäßigen Alternativverhaltens. Damit sichert das höchste deutsche Arbeitsgericht rechtsdogmatisch überzeugend die Friedenspflicht als Eckpfeiler der Tarifautonomie. Den Hintergrund der Entscheidung erläutert Hagen Köckeritz, Partner bei Baker & McKenzie.

Allgemein

Kampf den Plagiaten in der Online-Welt

Produktfälschungen werden heute in großem Umfang über das Internet angeboten und die Fälschungszahlen nehmen unvermindert zu. Fast jede Branche ist von Produktpiraterie betroffen, auch weil die Bedeutung von Online-Vertriebskanälen stetig zunimmt. Der Handel mit billigen Kopien ist mittlerweile ein Milliardengeschäft. Obwohl der Kampf gegen Plagiate eine Herausforderung ist und die Verantwortlichen häufig nur schwer zu fassen sind, stehen Markeninhaber nicht schutzlos da, wie Partnerin Ulrike Grübler und Transaction Lawyer Michael Schidler von der Kanzlei DLA Piper erläutern.

Allgemein

Brexit – Auswirkungen auf Markeninhaber

Am 23. Juni 2016 hat Großbritannien für einen Austritt aus der EU gestimmt. Da Unionsmarken nur in EU-Staaten gelten, droht Markeninhabern im schlimmsten Fall ein Rechtsverlust in Großbritannien. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die bestehenden Markenrechte auf Antrag oder automatisch umgewandelt werden und die Priorität erhalten bleibt. Um einen Rechtsverlust zu vermeiden, müssen die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachtet werden.

Banken

Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Können private Arbeitgeber Musliminnen verbieten, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen? Dafür hat die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Vorlageverfahren aus Belgien plädiert: Sofern in einem Unternehmen gar keine Zeichen eines politischen oder religiösen Bekenntnisses erlaubt sind, könne der Arbeitgeber auch das Tragen des Kopftuchs untersagen. Der EuGH schließt sich in vielen Fällen den Schlussvorträgen an. Hätte das Urteil dann auch Folgen für deutsche Arbeitgeber? Martin Römermann von SKW Schwarz Rechtsanwälte geht dieser Frage im Folgenden nach.

Allgemein

Juristische Fußangeln des 3D-Drucks

Beim 3D-Druck handelt es sich um das Erzeugen von dreidimensionalen Formen durch von einer Druckvorrichtung übereinander gespritzten Schichten aus Kunststoff oder anderen Materialien aus einer Computerdatei. In Dubai wurde etwa das erste Haus präsentiert, dessen Teile vollständig aus 3D-Druckern stammten. Auch Sportschuhe, Sportwagen, Flugzeuge und Schusswaffen wurden schon durch 3D-Drucker hergestellt. Im folgenden Beitrag erklären Thomas Nägele und Simon Apel von SZA Schilling, Zutt & Anschütz, warum sich Unternehmen frühzeitig über die rechtlichen Risiken der neuen Technologie im Klaren sein sollten.

Allgemein

Europäische Markenrechtsreform

Am 23. März 2016 trat die Verordnung (EU 2015/2424 ) über die Gemeinschaftsmarke in Kraft. Sie ist Teil eines Reformpakets, das nach Jahren der Vorbereitung Ende 2015 beschlossen wurde und das europäische Markensystem weiter harmonisieren und modernisieren soll. Utz Kador und Astrid Purner von Kador & Partner beschreiben im Folgenden die augenfälligsten Änderungen, wozu sicherlich auch die Umbenennungen der Bezeichnungen gehören: Die in der gesamten EU geschützte Marke heißt nun „Unionsmarke““ und nicht mehr „Gemeinschaftsmarke““ – das für Unionsmarken und EU-Designs zuständige Amt in Alicante wird nun Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) genannt. Begrüßenswert ist, dass mit Hilfe der Verordnung Rechtsprechung des EuGH in die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke eingearbeitet wurde, um Lücken zu schließen und so den Markenschutz zu stärken. Das gilt z.B. für Bestimmungen zum Schutz bekannter Marken oder für die Nutzung einer Marke in vergleichender Werbung. In beiden Fällen sorgt das dafür, dass markenrechtliche Vorgaben für Marketingmaßnahmen nun klarer und rechtliche Risiken zuverlässiger einschätzbar sind.

Allgemein

HHLA – Ebbe an der Elbe

Hamburg bezeichnet sich wegen seines Hafens gerne als „Tor zur Welt“. Das Problem: Das Tor zur Welt schließt sich langsam. Der schwächer werdende Welthandel (2014 nur noch 0,3% Wachstum) macht sich auch für Deutschlands Vorzeigehafen bemerkbar: Mit rd. 8,8 Mio. umgeschlagenen Containern liegen die Hamburger nur auf dem Niveau von 2006. Lediglich gut 150 000 Arbeitsplätze sorgen für eine Wertschöpfung von nur noch 20 Mrd. Euro. Ähnliche Zahlen erreicht der aufstrebende Wettbewerber aus dem bisher wenig beachteten Antwerpen.

Asset Management

Auslandsbanken in Deutschland blicken verhalten in die Zukunft

Banken haben es derzeit nicht leicht, schon gar nicht wenn mit Mario Dragi der oberste Banker Europas ihnen mit Null-Zinsen das Geschäft vermiest. Die Maßnahmen, die die EZB in der vergangenen Woche beschlossen hat, würden die Ertragskraft der Banken weiter schwächen, befürchtet Stefan Winter, Vorstandsvorsitzender des Verbandes ausländischer Banken in Deutschland (VAB).

Asset Management

Umsatzsteuer bei Fondsverwaltung

Investmentfonds schalten für Verwaltungsaufgaben regelmäßig Dienstleister ein, um den Anforderungen der Vermögensanlage gerecht zu werden. Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache „Fiscale Eenheid X““ vom 9. Dezember 2015 enthält richtungsweisende Ausführungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Verwaltung von Immobilienfonds. Es hat erhebliche Auswirkungen für die Investmentfondsbranche und ihre Dienstleister. Nachfolgend erläutert Mathias Schönhaus, Counsel und Fachanwalt für Steuerrecht bei Hogan Lovells in Düsseldorf, die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf die Fondsbranche.

Asset Management

Due Diligence bei M&A-Transaktionen – ein Muss?

Die Durchführung einer Due Diligence, also einer sorgfältigen Prüfung und Analyse eines Zielunternehmens durch einen potenziellen Erwerber, gehört heutzutage eigentlich zum guten Ton des Unternehmenskaufs. In den letzten Jahren erreichte der Verbreitungsgrad der Financial Due Diligence, also der Prüfung der finanziellen Situation des Zielunternehmens, sogar bis zu 90%. In der Praxis bestehen kaum Zweifel an der grundsätzlichen Nützlichkeit einer Due Diligence. Peter Baisch, Partner bei CMS Hasche Sigle in Stuttgart, erörtert das Spannungsfeld zwischen sorgfältiger Prüfung und einhergehenden Haftungsrisiken.

Allgemein

Vorstandshaftung bei Rechtsirrtümern

Wann haftet ein Vorstandsmitglied, das sich zwar gesetzeswidrig, aber entsprechend dem – unzutreffenden – Rechtsrat seiner Berater verhält? Mit diesem Problem hatte sich der BGH in seinem Ision-Urteil aus dem Jahr 2011 auseinanderzusetzen und hat dabei Leitlinien für die Enthaftung von Vorstandsmitgliedern formuliert. Welche Voraussetzungen im Einzelnen für eine Exkulpation erfüllt sein müssen, ist seitdem Gegenstand einer lebhaften Debatte. Der BGH hat zuletzt in einem Urteil die Anforderungen an eine Enthaftung präzisiert und Unklarheiten beseitigt, wie nachfolgend Henrik Humrich und Jan-Henning Wyen von Ego Humrich Wyen ausführen.

Allgemein

Wie Minderheitsgesellschafter ihre Rechte sichern

Investoren, die sich mit einem kleineren Anteil an einer Gesellschaft beteiligen, müssen künftig verstärkt darauf achten, dass sie auf Grund einer Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag in entscheidenden Fragen nicht überstimmt werden können. Hintergrund ist ein Richtungswechsel in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser gibt den gewohnten Bestimmtheitsgrundsatz auf und sorgt für Unsicherheit bei Minderheitsgesellschaftern, warnt Stefan Heutz, Partner der Wirtschaftskanzlei Kümmerlein, Simon & Partner in Essen.

Allgemein

Mitbestimmung droht Ausweitung

Leiharbeiter sind bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl zur Bestimmung der Schwellenwerte für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Mitbestimmungsgesetz mitzuzählen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem kürzlich gefällten Urteil klargestellt (Az.: 7 ABR 42/13). Die Entscheidung könnte gravierende Auswirkungen auf die an die Mitarbeiterzahl gekoppelte Mitbestimmung in Deutschland haben. Deutsche Gerichte würden die Grundlagen für die Mitbestimmung sukzessive auf den Kopf stellen, kommentiert Gesellschaftsrechtsexperte Horst Grätz von Rödl & Partner den Entscheid.

Allgemein

Mitbestimmung von Zeitarbeitern

Für Zeitarbeiter, die mindestens drei Monate in einem Betrieb tätig sind, galt bisher der Grundsatz „Wählen, aber nicht zählen““. Mittlerweile zeichnet sich in der Rechtsprechung eine Tendenz ab, bei betrieblichen Schwellenwerten, wie etwa bei einer Betriebsratswahl, Stamm- und Leihmitarbeiter zu addieren. Ob dies auch für die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gilt, soll das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 4.11.2015 entscheiden (Az.: 7 ABR 42/13).

Allgemein

Reform der Insolvenzanfechtung – Praxisrelevanz des Gesetzentwurfes umstritten

Die Insolvenzordnung (InsO) strebt die Maximierung des haftenden Schuldnervermögens und die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger als primäres Verfahrensziel an, unter anderem durch das Instrument der Insolvenzanfechtung, erklärt Jan Gerrit Kehbel, Leiter der Praxisgruppe Krisen- und Sanierungsberatung bei KPMG Law.

Geldpolitik

Weitreichende Veränderungen für Kapitalmarktakteure

Neue Marktmissbrauchsverordnung: Am 3.7.2016 wird die Marktmissbrauchsverordnung der EU („MMVO““) in den Mitgliedstaaten verbindlich. Damit erfolgt eine grundlegende Neuregelung des gesamten Marktmissbrauchsrechts. Zentrale Regelungsbereiche des Kapitalmarktrechts würden nicht mehr durch einzelstaatliche Gesetze geregelt, wie es in Deutschland bisher insbesondere durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der Fall ist, betont Bernd Graßl, Partner der Sozietät P+P Pöllath + Partners in München. Vielmehr gelte dann einheitlich und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten die MMVO, so Graßl. Der im Vergleich zum WpHG deutlich erweiterte Anwendungsbereich führt dazu, dass künftig auch Emittenten im Freiverkehr vollständig dem europäischen Marktmissbrauchsrecht unterliegen, namentlich der Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen (Ad-hoc-Publizität), zur Mitteilung von Eigengeschäften von Führungskräften (Directors‘ Dealings) und zur Führung von Insiderlisten.

Allgemein

Kapitalbeteiligungen des Managements als Arbeitslohn – Ein steuerlicher Irrweg

Die steuerliche Einordnung von Managementbeteiligungen ist auf Grund verschiedener Urteile jüngst verstärkt in die Diskussion geraten. Im Kern geht es darum, ob Erträge aus Kapitalbeteiligungen, die Managern eingeräumt werden, als voll steuerpflichtiger Arbeitslohn oder steuerlich begünstigt als Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Anteilsveräußerung einzustufen sind. Die Rechtsprechung neigt dazu, die Erträge als Arbeitslohn zu qualifizieren. Dies mag für die entschiedenen Fälle auf Grund bestimmter Besonderheiten richtig sein, für den Normalfall einer Managementbeteiligung ist dies aber zu verneinen, erläutert Markus Käpplinger, Partner bei Allen & Overy.

Versicherungen

Organhaftungsstreitigkeiten vertraulich klären

Streitigkeiten über die Haftung von Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern nehmen zu. Unternehmen und Organmitglieder haben häufig kein Interesse daran, solche Streitigkeiten in öffentlichen Gerichtsverfahren auszutragen. Dies ist auch nicht nötig. Vielmehr besteht die Möglichkeit, Organhaftungsstreitigkeiten in vertraulichen Schiedsverfahren zu klären, erläutert Florian Schumacher, Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz in Mannheim. Zwingende Hinderungsgründe für eine solche diskrete Streitbeilegung gibt es regelmäßig nicht. Eine Abstimmung mit dem D&O-Versicherer ist jedoch in jedem Fall unerlässlich.

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