Product Governance-Vorschriften mit Spielraum
Anfang April 2016 erließ die EU-Kommission eine delegierte Richtlinie zur Ergänzung der MiFID II, die unter anderem Produktüberwachungsanforderungen (Product Governance Requirements) weiter konkretisiert. Dabei stützt sich die Kommission im Wesentlichen auf den Vorschlag der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) aus ihrem Final Report von Mitte Dezember 2014, weicht jedoch in einigen Bereichen von diesem ab. Nachfolgend erläutern Bernd Geier und Katja Michel von Dentons die neuen Product Governance-Regeln im Hinblick auf Besonderheiten, Abweichungen vom ESMA-Vorschlag und deren praktische Auswirkungen.