Die EU-Kommission untersucht seit Ende Februar 2010, ob die im Körperschaftsteuergesetz verankerte Sanierungsklausel eine unzulässige Beihilfe darstellt. Obwohl die Kommission bei vergleichbaren steuerlichen Begünstigungen von Sanierungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten noch keine Prüfungsverfahren eingeleitet hat, soll in der deutschen Regelung eine unzulässige Beihilfe liegen, weil sie sanierungsbedürftige gegenüber anderen Unternehmen übervorteilt. Stellt die Kommission tatsächlich einen Verstoß fest, könnte dies auch in Sanierungsfällen zu einem rückwirkenden Untergang der Verlustabzugsmöglichkeit führen, ohne dass sich die betroffenen Unternehmen auf Vertrauensschutz berufen können. Ein Gastbeitrag von Andreas Ziegenhagen, Managing Partner von Salans.