Verbandsklagen – Wie Abhilfeverfahren den Finanzsektor treffen könnten
Wer amerikanische Zustände befürchtet hatte, darf sich wieder beruhigt zurücklehnen. Die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht, die nun mit etwas Verspätung vom Bundestag verabschiedet wurde und noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss, stellt im Vergleich mit den bereits existierenden Formen der Massenverfahren die Welt nicht auf den Kopf. Klagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und Musterfeststellungsklagen bleiben auch weiter möglich.