Erneuter Opting-out-Beschluss?
„
Seit Inkrafttreten des VorstOG (Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen) im Jahr 2005 müssen Aktiengesellschaften über die Vorstandsvergütung individualisiert berichten. Einen Ausweg bietet lediglich ein sog. Opting-out-Beschluss, den viele AGs bereits in der Hauptversammlungssaison 2005 und 2006 genutzt haben.
„