Neue Steuerregeln für Investmentfonds
Ab 2018 gilt ein neues Investmentsteuerrecht, auf das sich Anleger schon heute einstellen sollten. Neu ist, dass künftig schon eine Besteuerung auf der Ebene der Investmentfonds stattfindet. Bestimmte Erträge unterliegen dann der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15%. Neu geregelt wird auch die Steuerpflicht der Anleger. In vielen Fällen dürfte das Gesetz zu einer Mehrbelastung der Anleger führen, erwartet Manuela Wänger, Steuerberaterin der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz in Stuttgart. Dementsprechend sollten Investoren ihre Anlagestrategie überprüfen.