Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von präventiven Ermittlungen zur Terrorabwehr
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Seit 2009 erlaubt das BKA-Gesetz dem Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr verdeckte Maßnahmen wie längerfristige Observation, akustische und optische Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchung und Telekommunikationsüberwachung auch von Berufsgeheimnisträgern. Dagegen sind zwei Verfassungsbeschwerden anhängig, zu denen am 20. April 2016 die Urteile (Az.: 1 BvR 966/09, 1 BvR 1044/09) verkündet werden sollen. „Mit der Neufassung des Gesetzes hat das BKA erstmals präventive Eingriffsbefugnisse erhalten““, erläutert Eren Basar, Fachanwalt für Strafrecht bei Wessing & Partner.
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