Das Vergleichsportal Check24 ist im deutschen Haushalt nicht mehr wegzudenken. Egal, ob bei Kfz & Haftpflicht, Haus & Recht, Risiko & Vorsorge oder Gesundheit, der Münchener Online-Dienst errechnet in sekundenschnelle wie viel Verbraucher sparen können. Der aufwendige Vergleich tausender Tarife von hunderten Gesellschaften gehört zum Know-how eines Vergleichsportals. Nun ist Check24 selbst zum Untersuchungsobjekt geworden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) klagt wegen Verstößen gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen. Unerwartete Unterstützung hat der BVK, der vor allem die Interessen der gebundenen Versicherungsvermittler vertritt, von der Verbraucherzentrale Hamburg erhalten. Am Mittwoch hat Richterin Barbara Clementi zum Prozessauftakt vorm Landgericht München I klargemacht, dass grundsätzlich alle Vertriebswege denselben Pflichten unterworfen sein sollten. Ein Besucher der Internetseite von Check24 müsse verstehen, dass es sich um einen Versicherungsmakler und nicht nur um einen Dienstleister handle, der Preise vergleicht. Ein Urteil soll erst am 11. Mai verkündet werden.