Marktmissbrauch – Weniger Rechtssicherheit, mehr Bürokratie
Die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) stellt seit Juli 2016 neue Anforderungen an die Kapitalmarkt-Compliance börsennotierter Unternehmen. Betroffen hiervon sind insbesondere die Ad-hoc-Veröffentlichungspflichten, die Meldung von Wertpapiergeschäften von Führungskräften (so genannte Managers‘ Transactions), das Führen von Insiderlisten, die Insiderhandels- und Marktmanipulationsverbote, die Durchführung von Marktsondierungen bei der Aufnahme von Eigen- und Fremdkapital sowie die Aktienrückkaufprogramme. Doch was den Anlegerschutz und das Vertrauen in die Finanzmärkte verbessern soll, stellt die betroffenen Unternehmen in der Praxis vor Probleme in der täglichen Compliance-Arbeit. Das zeigt eine Studie des Deutschen Aktieninstitutes und der Kanzlei Hengeler Mueller, für die Unternehmen aus DAX, MDAX, TecDAX und SDAX sowie des Freiverkehrs befragt wurden.