EU geht nächsten Schritt zur Kapitalmarktunion
Die europarechtliche Regulierung der Kapitalmärkte hat einen weiteren wesentlichen Meilenstein erreicht. Am 21.7.19 ist die neue EU-Prospektverordnung in Kraft getreten, die unmittelbar auch in Deutschland gilt und somit keiner Umsetzung in nationales Recht mehr bedarf. Sie wird jedoch weite Teile des deutschen Wertpapierprospektgesetzes ersetzen. Zudem sind auch in weiteren Gesetzen des deutschen Kapitalmarktrechts Anpassungen erfolgt. Für Emittenten bieten sich nun vielfältige Möglichkeiten, Wertpapiere auch prospektfrei anzubieten, wie Mirko Sickinger und Lena Pfeufer von Heuking Kühn Lüer Wojtek erläutern.