Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

Geldpolitik

Marktmissbrauch – Weniger Rechtssicherheit, mehr Bürokratie

Die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) stellt seit Juli 2016 neue Anforderungen an die Kapitalmarkt-Compliance börsennotierter Unternehmen. Betroffen hiervon sind insbesondere die Ad-hoc-Veröffentlichungspflichten, die Meldung von Wertpapiergeschäften von Führungskräften (so genannte Managers‘ Transactions), das Führen von Insiderlisten, die Insiderhandels- und Marktmanipulationsverbote, die Durchführung von Marktsondierungen bei der Aufnahme von Eigen- und Fremdkapital sowie die Aktienrückkaufprogramme. Doch was den Anlegerschutz und das Vertrauen in die Finanzmärkte verbessern soll, stellt die betroffenen Unternehmen in der Praxis vor Probleme in der täglichen Compliance-Arbeit. Das zeigt eine Studie des Deutschen Aktieninstitutes und der Kanzlei Hengeler Mueller, für die Unternehmen aus DAX, MDAX, TecDAX und SDAX sowie des Freiverkehrs befragt wurden.

Geldpolitik

Hufeld wettert gegen europäisches „Aufsichtsmonstrum“

Viel Geduld und Überzeugungsarbeit musste der damalige BaFin-Präsident Jochen Sanio nach dem Fanal der Finanzmarktkrise, in der die Aufsichtsbehörde nicht immer eine gute Figur abgab, aufbringen, um die drohende Verlagerung der Bankenaufsicht zur Bundesbank abzuwenden. Dabei half Sanio nicht zuletzt die Sorge der Bundesbank vor einem Verlust ihrer Unabhängigkeit, da die Politik bei der Bankenaufsicht über hoheitliche Durchgriffsrechte verfügt. Doch Sanios Verhandlungserfolg erwies sich schon bald als Pyrrhussieg.

Allgemein

ESMA – Luther vertritt Interessen der deutschen Finanzbranche

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat den Verband der auf den Handel mit CFDs und Devisen spezialisierten Finanzdienstleister, kurz CFD-Verband, bei dessen Stellungnahme im Rahmen einer Konsultation der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) unterstützt. Tätig war ein Team um Partner Ingo Wegerich (Bank-/Kapitalmarktrecht, Frankfurt).

Banken

„Wir müssen weg von zu komplexen Prospekten“

Der im Sommer 2017 gegründete Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V. hat als erste offizielle Handlung eine kritische Stellungnahme zum neuen EU-Wachstumsprospekt bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eingereicht. Worum es dabei geht und wie die Chancen einer tatsächlichen Einflussnahme der deutschen Mittelständler stehen, darüber hat PLATOW Recht mit Ingo Wegerich, Präsident des Verbandes und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, gesprochen.

Banken

Brexit: Auswirkungen auf den Finanzmarkt

Mit der Abstimmung zum Austritt aus der EU ist der Brexit noch nicht vollzogen. Noch gelten die europäischen Vorschriften weiter. Aber die andauernde Unsicherheit lässt bereits eine Vielzahl von Banken und Finanzdienstleistern in Großbritannien nach möglichen Alternativen suchen, um einen dauerhaften Zugang in die EU sicherzustellen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Auswirkungen eines Brexit auf den Finanzmarkt noch nicht absehbar. Jochen Kindermann, Partner der Kanzlei Simmons & Simmons in Frankfurt, diskutiert im Folgenden, wie sich die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich post Brexit gestalten könnten.

Geldpolitik

Finanzplatz – Wer beerbt London?

Für die Nachfolge Londons als Europas Finanzplatz Nr. 1 gehen Dublin, Frankfurt, Luxemburg und Paris ins Rennen. Dublin und Luxemburg können zwar mit einem attraktiven Steuersystem punkten, aber die Städte sind zu klein, um einen Großteil der rd. 350 000 Banker aus der Londoner City aufzunehmen. Die sprachliche und geografische Nähe der irischen Hauptstadt zu London dürfte diesen Nachteil nicht wettmachen.

Asset Management

Scope greift US-Konkurrenz an

Im Zuge der Finanzkrise 2008/09 wurde vielfach kritisiert, dass Europa zu sehr von den US-Ratingagenturen Standard & Poor‘s, Moody‘s und Fitch abhängig ist. Eine eigene Ratingagentur sollte her. Der Vorsprung der US-Häuser, deren häufig identische Bewertungen den Europäern ein Ärgernis ist, ist allerdings gewaltig, in deren Konzert mitzuspielen nicht einfach. Zumal der europäische Markt sehr fragmentiert ist und die einzelnen Akteure häufig nur national auftreten. Europas führende Ratingagentur Scope will das ändern. Die Berliner sehen sich als Vorreiter im Aufbau einer schlagkräftigen Konkurrenz zu den US-Riesen. Das Unternehmen hat einen deutlich europäischeren Ansatz und schenkt den einzelnen Märkten und ihren Besonderheiten mehr Beachtung. Banken werden, anders als in den USA, unabhängig von der Bewertung ihres Heimatstaates eingestuft. Investoren seien nicht nur an der Note, sondern auch am Ratingprozess interessiert und empfänden unterschiedliche Bewertungen als hilfreich für ihre Entscheidung, erfahren wir aus Berlin.

Geldpolitik

Börsenfusion – Die Karten in der Sitz-Frage werden neu gemischt

Als Deutsche Börse-Oberaufseher Joachim Faber vor wenigen Wochen verkündete, der Brexit könne auch eine Chance für den Finanzplatz Frankfurt bedeuten, erntete er für diese vermeintlich kühne Prognose zumeist nur Kopfschütteln. Doch Faber wusste, dass sein Vorstandschef Carsten Kengeter bei den Fusionsverhandlungen mit der Londoner LSE stets auch das Szenario eines EU-Austritts der Briten einkalkuliert hat.  Tatsächlich könnte der Finanzplatz Frankfurt durch den Brexit gleich doppelt profitieren, sofern die Akteure in der Mainmetropole und in Wiesbaden jetzt geschickt agieren und sich mit lokalpatriotischem Geklingel zurückhalten.

Geldpolitik

Product Governance-Vorschriften mit Spielraum

Anfang April 2016 erließ die EU-Kommission eine delegierte Richtlinie zur Ergänzung der MiFID II, die unter anderem Produktüberwachungsanforderungen (Product Governance Requirements) weiter konkretisiert. Dabei stützt sich die Kommission im Wesentlichen auf den Vorschlag der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) aus ihrem Final Report von Mitte Dezember 2014, weicht jedoch in einigen Bereichen von diesem ab. Nachfolgend erläutern Bernd Geier und Katja Michel von Dentons die neuen Product Governance-Regeln im Hinblick auf Besonderheiten, Abweichungen vom ESMA-Vorschlag und deren praktische Auswirkungen.

Asset Management

Auslandsbanken in Deutschland blicken verhalten in die Zukunft

Banken haben es derzeit nicht leicht, schon gar nicht wenn mit Mario Dragi der oberste Banker Europas ihnen mit Null-Zinsen das Geschäft vermiest. Die Maßnahmen, die die EZB in der vergangenen Woche beschlossen hat, würden die Ertragskraft der Banken weiter schwächen, befürchtet Stefan Winter, Vorstandsvorsitzender des Verbandes ausländischer Banken in Deutschland (VAB).

Asset Management

Index-Schmuser auf dem Prüfstand

Aktiv gemanagte Investmentfonds stehen aktuell europaweit unter Beobachtung. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hegt den Verdacht, dass etwa ein Sechstel aller Aktienfonds ihren Vergleichsindex (Benchmark) bewusst nicht übertreffen will, sondern sich mit einer vergleichbaren Performance begnügt. „Closet Indexing““ oder „Index Hugging““ heißt dies in Fachkreisen.

Asset Management

BVI setzt harten Kampf gegen die Überregulierung von Fonds fort

Die Regulierung bleibt ein bestimmendes Thema der Fondsindustrie.  Während BVI-Chef Thomas Richter vor ziemlich genau einem Jahr die Lage in regulatorischer Hinsicht noch insgesamt positiv bewertete, zieht der deutsche Fondsverband für die nun abgelaufene Berichtsperiode 2015 nur eine gemischte Bilanz, wobei die Grundpfeiler der Branche erhalten geblieben sind. Anders als bei anderen Finanzmarktakteuren habe es durch die Regulierung keinen strukturellen Bruch in der Geschäftstätigkeit gegeben, sagte Richter auf der diesjährigen Jahres-PK am Donnerstag in Frankfurt.

Versicherungen

Das zähe Ringen um Ausgewogenheit bei Verbriefungen

Am 30.11.2015 hat der Rat der Europäischen Union dem EU-Parlament den Vorschlag einer Verordnung für „einfache, transparente und standardisierte““ Verbriefungen (simple, transparent and standardised, oder „STS““) vorgelegt. Zugleich erfolgte die Zuführung des Vorschlags einer Verordnung zur Änderung der Capital Requirements Regulation (CRR), der ebenfalls weit reichende Änderungen für Verbriefungen enthält. Dabei handelt es sich jeweils um die dritte Kompromissfassung, woraus deutlich wird, dass EU und Verbände zäh um ein ausgewogenes Verbriefungsregelwerk ringen. Oliver Kronat, Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner bei Clifford   Chance, gibt im Folgenden seine Einschätzung zu den gegenwärtigen Entwicklungen im Verbriefungsmarkt wieder.

Asset Management

Deutscher Fondsbranche steht heißer Herbst bevor

Das Wort Regulierung ist mittlerweile vielen bis zum Hals gestiegen. Dennoch, die Welle geht weiter, auch bei offenen Investmentfonds. Diesen Herbst geht es in die nächste heiße Phase. Seit 2004 läuft insbesondere mit der EU-Finanzmarkt-Richtlinie Mifid die Regulierung auf vollen Touren. Und seit 2014 ist Mifid II im Gange.

Geldpolitik

Schattenbanken im Fokus der EU

Im Zuge der fortschreitenden Finanzmarktregulierung gerät auch der Nichtbankensektor in den Fokus des europäischen Regulators. Stabilität, Transparenz und Kontrolle sollen auch im „Schattenbankenwesen““ verbessert werden, also dem „System der Kreditvermittlung, an dem Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulären Bankensystems beteiligt sind““. Dies soll verhindern, dass Banken und andere Finanzintermediäre versuchen, die verschärfte Bankenregulierung zu umgehen, indem sie ihre Tätigkeiten in den weniger streng regulierten Schattenbankenbereich verlagern, so Andres Prescher von KPMG Law.

Geldpolitik

Gelockerte Vorgaben für Kreditfonds

Die BaFin hat am 12.5.2015 eine Verlautbarung bezüglich der grundlegenden Änderung ihrer Verwaltungspraxis zur Vergabe sowie zur Restrukturierung und Prolongation von Darlehen durch alternative Investmentfonds (AIF) bekannt gegeben. Das Schreiben geht laut BaFin einer Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) voraus; die Veränderung der Verwaltungspraxis erfolgt jedoch mit sofortiger Wirkung.

Allgemein

Safe-Harbour-Regularien und Vorgaben des WpPG beachten

In größeren börsennotierten AGs ist es inzwischen verbreitete Übung, die Belegschaft durch Ausgabe von Aktien am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Was die Mitarbeiter freut, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen für die Beschaffung der erforderlichen eigenen Aktien sowie deren Ausgabe an die Mitarbeiter.

Banken

Linklaters berät BNP bei der Aktualisierung von Basisprospekten

Ein Team der Sozietät Linklaters unter Federführung des Frankfurter Partners Christian Storck (Capital Markets) hat die BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH bei der Aktualisierung ihrer Wertpapierprogramme für strukturierte Schuldverschreibungen für Privatanleger begleitet. Hierfür sind zwei Basisprospekte neu aufgelegt worden: ein Wertpapierprospekt für Optionsscheine sowie eines für Zertifikate, wobei sich die Optionsscheine und Zertifikate jeweils auf verschiedene Basiswerte wie zum Beispiel Aktien, Rohstoffe und Währungen beziehen.

Asset Management

BVR – Genossenschaften machen gegen EU-Haftungspläne mobil

Ginge es allein um die Zahlen der Genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, müsste sich BVR-Präsident Uwe Fröhlich nicht sorgen. 2012 schlossen die Mitgliedsinstitute – neben rund 1 100 Primärbanken die DZ Bank, WGZ Bank, die drei Hypothekenbanken DG Hyp, WL Bank und Münchener Hypothekenbank sowie die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die R+V Versicherung und die Union Investment – mit einem konsolidierten Jahresüberschuss nach Steuern von 6,9 Mrd. Euro ab (+54%). Auch im Einlagen- und Kreditgeschäft konnten die Genossen jeweils zulegen. Rein auf Basis der derzeitigen Geschäftslage schaue er daher positiv gestimmt auf das laufende Jahr, so Fröhlich. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um eine auf EU-Ebene einheitliche Einlagensicherung und einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus für marode Banken reagiert der Verbandspräsident dagegen verstimmt.

Geldpolitik

EU-Kommission legt Bericht zum Übernahmerecht vor

Die EU-Kommission hat am 28.6.2012 einen Bericht zum Europäischen Übernahmerecht veröffentlicht. Der Kommissionsbericht beruht auf einer in Artikel 20 der Europäischen Übernahmerichtlinie (2004/25/EG) vorgesehenen Überprüfung fünf Jahre nach deren Umsetzungsfrist. Der Bericht nennt fünf spezifische Themenbereiche, in denen die Kommission teilweise weiteren Untersuchungs- bzw. Nachbesserungsbedarf sieht.

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