Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

Asset Management

BVR – Genossenschaften machen gegen EU-Haftungspläne mobil

Ginge es allein um die Zahlen der Genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, müsste sich BVR-Präsident Uwe Fröhlich nicht sorgen. 2012 schlossen die Mitgliedsinstitute – neben rund 1 100 Primärbanken die DZ Bank, WGZ Bank, die drei Hypothekenbanken DG Hyp, WL Bank und Münchener Hypothekenbank sowie die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die R+V Versicherung und die Union Investment – mit einem konsolidierten Jahresüberschuss nach Steuern von 6,9 Mrd. Euro ab (+54%). Auch im Einlagen- und Kreditgeschäft konnten die Genossen jeweils zulegen. Rein auf Basis der derzeitigen Geschäftslage schaue er daher positiv gestimmt auf das laufende Jahr, so Fröhlich. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um eine auf EU-Ebene einheitliche Einlagensicherung und einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus für marode Banken reagiert der Verbandspräsident dagegen verstimmt.

Geldpolitik

EU-Kommission legt Bericht zum Übernahmerecht vor

Die EU-Kommission hat am 28.6.2012 einen Bericht zum Europäischen Übernahmerecht veröffentlicht. Der Kommissionsbericht beruht auf einer in Artikel 20 der Europäischen Übernahmerichtlinie (2004/25/EG) vorgesehenen Überprüfung fünf Jahre nach deren Umsetzungsfrist. Der Bericht nennt fünf spezifische Themenbereiche, in denen die Kommission teilweise weiteren Untersuchungs- bzw. Nachbesserungsbedarf sieht.

Allgemein

EU-Kommission regelt Leerverkäufe neu

Die EU-Kommission macht Nägel mit Köpfen bei der Neuregelung der umstrittenen Leerverkäufe. Am 29. Juni legte sie detaillierte Regelungen vor: Ab dem 1. November sind sämtliche ungedeckten Leerverkäufe von Aktien, Wertpapieren und öffentlichen Schuldverschreibungen innerhalb der EU verboten, Meldepflichten werden verschärft.

Geldpolitik

Leerverkäufe – Regulierungswelle überrollt auch die Regulierer

Am 26.3.12 ist die zweite Stufe der deutschen Leerverkaufsregulierung in Kraft getreten. Mit dem „Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte“ vom 10.7.10 wurde neben dem Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in Aktien und bestimmten Schuldtiteln (§ 30h WpHG) eine Melde- und Veröffentlichungspflicht eingeführt. § 30i WpHG verlangt seit kurzem eine Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien ab einer Höhe von 0,2% an die BaFin. Die an sich recht komfortable Umsetzungsfrist von 20 Monaten sollte laut Gesetzesbegründung die Implementierung der neuen Anforderungen durch Schaffung entsprechender Systeme ermöglichen. „Leider wurde die Frist nicht genutzt“, so Manuel Lorenz, Kapitalmarktrechtspartner bei Baker & McKenzie.

Versicherungen

BaFin-Chefin König bricht eine Lanze für die vielgescholtene EBA

Mit der neuen BaFin-Präsidentin Elke König ist auch ein anderer Stil in die Chefetage der Bonner Allfinanzaufsichtsbehörde eingezogen. Anders als ihr wortgewaltiger Amtsvorgänger Jochen Sanio pflegt die ehemalige Hannover Rück-Finanzchefin eher die moderaten Töne. An ihrer Entschlossenheit lässt die erste Frau an der BaFin-Spitze gleichwohl keinen Zweifel aufkommen.

Asset Management

Bürokratischer Aufwand mit fragwürdigem Nutzen

Nach langen Verhandlungen hat sich die Europäische Union auf eine Richtlinie zur Regulierung der Manager Alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) geeinigt. Es gilt als sicher, dass sie noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Die M&A- und Private Equity-Spezialisten Nikolaus v. Jacobs und Meiko Zeppenfeld, Partner der Sozietät Ashurst, erläutern die Konsequenzen der neuen Regelungen.

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